In öffentlichen Bäderbetrieben müssen die Komponenten der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung akribisch überwacht, bewertet und geregelt werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Badegäste zu sichern. Diese Pflichten muss der Betreiber durch eine befähigte Person sicherstellen und nachweislich dokumentieren.
- Betreiberpflichten
- Inhalt und Anwendung der Regelwerke
- DIN 19643 – Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- DIN 19606 – Chlorgasdosieranlagen zur Wasseraufbereitung – Technische Anforderungen an den Anlagenaufbau und Betrieb
- DIN 2403 – Kennzeichnung von Rohrleitungen nach dem Durchfluss
- DGUV Regel 107-001 – Betrieb von Bädern
- DGUV Information 213-040 – Gefahrstoffe bei der Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser
- Anforderungen an Schwimm- und Badebecken
- Anforderungen an Bau und Betrieb
- Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
- Kennzeichnungsvorschriften
- Tätigkeiten mit Chlor und Chlorverbindungen
- Chlorgasflaschenwechsel
- Gefahrstoff-Management
- Organisation und Dokumentation
- Lernerfolgskontrolle
In öffentlichen Bäderbetrieben müssen die Komponenten der Schwimm- und Badebeckenwasseraufbereitung akribisch überwacht, bewertet und geregelt werden, um die Sicherheit und das Wohlbefinden der Bad ...
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