Für eine reibungslose Produktion ist in vielen Branchen die umfassende Verfügbarkeit von Hebezeugen unabdingbar. Erhalten Sie die erforderliche Sachkenntnis, um als Befähigte Person eine planmäßige und professionelle Prüfung der Hebezeuge durchzuführen. Damit sorgen Sie für einen betriebssicheren Zustand und senken die Instandhaltungskosten.
- EU-Recht für Hebezeuge
- Winden, Hub- und Zuggeräte (DGUV Vorschrift 54)
- Krane (DGUV Vorschrift 52)
- DGUV Regel 109-017 (Betreiben von Lastaufnahmemitteln und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb).
- Durchführung von UVV-Prüfungen durch befähigte Personen nach "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln"
(Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV).
Für eine reibungslose Produktion ist in vielen Branchen die umfassende Verfügbarkeit von Hebezeugen unabdingbar. Erhalten Sie die erforderliche Sachkenntnis, um als Befähigte Person eine planmäßig ...
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