Für die termingerechte Arbeitsausführung ist die optimale Verfügbarkeit von Erdbaumaschinen sowie deren Sicherheit und Zuverlässigkeit von essenzieller Bedeutung. Sorgen Sie als Befähigte Person mit regelmäßigen Prüfungen für die nötige Sicherheit und Zuverlässigkeit von Erdbaumaschinen nach DGUV Regel 100-500.
- Befähigte Person – Rechte und Pflichten
- Pflichten und Haftung im technischen Kundendienst
- Gesetze, Richtlinien, Unfallverhütungsvorschriften (z. B. Arbeitsschutzgesetz, Maschinenrichtlinie, Betriebssicherheitsverordnung)
- Sicherheitsmaßnahmen bei der Instandhaltung (Werkzeugausstattung, Maschinensicherung, persönliche Schutzausrüstung PSA)
- Hinweise für die Prüfung von Erdbaumaschinen
- Fotodemonstration des Prüfungsablaufs an einem Beispiel
Für die termingerechte Arbeitsausführung ist die optimale Verfügbarkeit von Erdbaumaschinen sowie deren Sicherheit und Zuverlässigkeit von essenzieller Bedeutung. Sorgen Sie als Befähigte Person m ...
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