Bauträgerverträge werden schon abgeschlossen, wenn es sich bei dem zu bebauenden Grundstück noch um eine nicht vermessene Wiese handelt, im Übrigen aber auch, wenn das Bauvorhaben schon zwei Jahre fertig gestellt ist. Zu sanierende Immobilien stellen eine weitere Herausforderung für die Vertragsgestaltung dar. Anhand vieler Beispiele aus der Praxis wird die Technik der Vertragsgestaltung in ihrem Sinn erläutert; typische Stolperfallen werden identifiziert, sodass auch unwirksame Vertragsklauseln schnell erkannt werden können.
- Elemente des Bauträgervertrags
- Die wirksame Beurkundung unter Berücksichtigung des Nachzüglers
- Die Vorbereitung des Vertragsschlusses unter Berücksichtigung der notariellen Amtspflichten sowie der Informationspflichten des Bauträgers
- Die Baubeschreibung mit vielen Vorschlägen auch zur Altbausanierung.
- Die Änderung des Bausolls nach Vertragsschluss
- Die richtige Behandlung der Sonderwünsche
- Die Fälligkeit des Erwerbspreises (Fallstricke)
- Wirksame Regelungen zur Abnahme
Bauträgerverträge werden schon abgeschlossen, wenn es sich bei dem zu bebauenden Grundstück noch um eine nicht vermessene Wiese handelt, im Übrigen aber auch, wenn das Bauvorhaben schon zwei Jahre fert...
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