Nach § 7 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) hat der/ die Unternehmer:in dafür zu sorgen, dass Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von einer / einem Aufsichtführenden geleitet und beaufsichtigt werden, der bzw. die die dafür erforderliche Sachkunde und Ausbildungsnachweis besitzt. Das Seminar vermittelt das sicherheitstechnische Know-how für den Auf- und Abbau sowie für das Betreiben von Zelten.
- Organisation des Arbeitsschutzes
- Bauordnung und Regeln der Technik
- Bauordnung
- UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1), UVV "Zelte und Tragluftbauten" (VBG 73), UVV "Erste Hilfe" (VBG 109)
- Richtlinien für den Bau und Betrieb Fliegender Bauten, DIN 4112
- Zivilrechtliche Haftung und strafrechtliche Verantwortung
- Sicherheit bei Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten
- Leitern und Gerüste
- Technische Einrichtungen (Winden, Hub- und Zuggeräte, Krane, Lastaufnahmeeinrichtungen, Fahrzeuge, Flurförderzeuge)
- Persönliche Schutzausrüstungen
- Druckbehälter / Flüssiggasanlagen
- Vorbeugender Brandschutz
- Verkehrssicherheit / Ladungssicherung
- Gefahren des elektrischen Stromes
- Grundbegriffe / Wirkung des elektrischen Stromes
- Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme, Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Spezielle VDE-Bestimmungen für Fliegende Bauten
- Getränkeschankanlagen
- Abschlussprüfung
Nach § 7 (1) der Unfallverhütungsvorschrift „Zelte und Tragluftbauten“ (DGUV Vorschrift 42) hat der/ die Unternehmer:in dafür zu sorgen, dass Aufbau-, Abbau- und Verladearbeiten von einer / einem ...
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