Die Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz bestimmt den Umgang mit den in diesem Zusammenhang relevanten personenbezogenen Daten. Besonders der Umgang mit vertraulichen Daten in der Personalakte sind immer wieder strittige Themen innerhalb von Unternehmen. Vertrauensbildend wirkt hier die professionelle Zusammenarbeit von Personalabteilung, Betriebsrat und Datenschutzbeauftragtem.
Grundlagen Arbeitnehmerdatenschutzrecht- Grundbegriffe und Leitlinien der Rechtsprechung
- Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen und Ausblick auf geplante Novellierungen
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung in der Bewerbungsphase- Erhebung von und Umgang mit Bewerberdaten
- Zulässigkeit von Einstellungsuntersuchungen und Testverfahren
- Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus sozialen Netzwerken
- Einholung von Auskünften Dritter, Backgrund-Checks
- Automatisierte Einzelentscheidungen
- Löschungspflichten versus Aufbewahrungspflichten/-rechten
- Diskriminierungsschutz und AGG
- Informationspflichten gegenüber abgelehnten Bewerbern
- Zulässigkeit von Bewerberdatenbanken
Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung im Arbeitsverhältnis- Personaldatenrecht und Führung der Personalakte
- Beurteilungen und Mitarbeiterbefragungen
- Erfolgskontrolle beim E-Learning
- Nutzung der Beschäftigtendaten; Auswertung zu welchen Zwecken erlaubt?
- Bilddaten und weiterführende Angaben im Rahmen des Onlineauftritts
- Compliance und Mitarbeiterkontrolle durch Technik
- Beteiligung von Mitarbeiterorganen
- Zulässigkeit systematischer Screenings
- Überwachung der Mitarbeiter und Verwertbarkeit der gewonnenen Daten
- Überwachung der Internetnutzung
- Zugriff auf dienstliche und private Mails
- Videoüberwachung
Arbeitsrechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche Folgen bei Datenschutzverstößen
Weitergabe der Daten im Unternehmen und an DritteDie Rechtsprechung zum Arbeitnehmerdatenschutz bestimmt den Umgang mit den in diesem Zusammenhang relevanten personenbezogenen Daten. Besonders der Umgang mit vertraulichen Daten in der Personalakte si ...
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