Abwasser entsteht täglich und die Arbeiten (Betrieb, Überwachung, Wartung, Sanierung, Neubau) an und in zugelassenen Rohrleitungs- und Schachtsystemen sind nach den geltenden Arbeitsschutzvorschriften als „gefährliche Arbeiten“ einzuordnen. Gemäß DGUV Regel 103-003/ 103-004 (ehemals BGR 126/GUV-R 126) sind alle Mitarbeiter, die Arbeiten im und am Kanal ausführen sowie in Schächte und Bauwerke einsteigen mindestens 1x pro Jahr zu unterweisen.
- Begriffsbestimmungen
- Gefährdungsanalyse
- Zugangs- und Positionierungsmaßnahmen
- Erlaubnisschein
- Aufsichtführende/r
- Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- Freimessen T021/T023 (unterwiesene Person)
- Praktische Übungen
Abwasser entsteht täglich und die Arbeiten (Betrieb, Überwachung, Wartung, Sanierung, Neubau) an und in zugelassenen Rohrleitungs- und Schachtsystemen sind nach den geltenden Arbeitsschutzvorschrifte ...
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