Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen Arbeiten zählen z.B. Innenreinigung des Schachts oder -verglasung, Außenreinigung der Fahrkorbverglasung, Maler- und Anstricharbeiten, Arbeiten an der RWA-Anlage.
- Allgemeine Übersicht über Aufzugsarten
- Antriebssysteme (Seil, Hydraulik, Sonderantriebe)
- Anordnung von und Zugang zu Triebwerksräumen, Rollenräumen
- Unfallgeschehen an Aufzugsanlagen
- Technische Unfallgründe
- Unfälle aufgrund von Fehlverhalten
- Organisation
- Verantwortung im Arbeitsschutz und in der Gefährdungsbeurteilung
- Hinweise zur Arbeitssicherheit und Verkehrssicherungspflicht
- An- und Abmeldung; Logout/Tagout; Erste Hilfe
- Technik
- Inspektionssteuerung
- Sicherheitsbauteile
- Aufzug-Notruf inkl. Befreiung von Personen
- Schutzräume im Schachtkopf und in der Schachtgrube
- Gefährdungen
- Zugang zu und Aufenthalt in der Schachtgrube
- Betreten des Fahrkorbdachs
- Absturzgefahr und Einsatz von PSA gegen Absturz
- Spezielle Gefährdungen an den Anlagen
- Verfahren der Anlage vom Fahrkorb
- Elektrische Gefährdungen
- Aufzugsanlagen mit teilumwehrten Schächten
- Aufzüge mit verkürztem Schachtkopf und Schachtgrube
- Aufzugsanlagen, an denen nur gemeinsam mit einer fachkundigen Person im Aufzugbau gearbeitet werden darf
- Praktischer Teil
- Übungen zu den Ausführungen des theoretischen Teils und Durchführung von Arbeitsabläufen
- Sicherheitsgerechte Übernahmen und Wiederinbetriebnahme von Aufzugsanlagen
Bei der Beauftragung von Beschäftigen aufzugsfremder Unternehmen, die an Aufzugsanlagen Arbeiten durchführen sollen, ist die notwendige Fachkunde nach DGUV Grundsatz 309-011 nachzuweisen. Zu diesen A ...
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