Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ geregelt:„Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, daß der Beauftragte regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, an Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt.“
In vielen Unternehmen sind brennbare Gase, Dämpfe, Nebel und Stäube im Einsatz. Kommt es beim Umgang damit zu Störungen oder Unfällen, kann dies zu erheblichen Personen- und Sachschäden führen. Produktionsausfälle und Imageverlust können die Existenz des Unternehmens bedrohen.
In der Eigenverantwortung und damit auch in der Haftung des Unternehmens liegt es, für die Bereiche, in denen eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann, ein umfangreiches Schutzkonzept zu erstellen. Zwingend dafür ist das Explosionsschutzdokument. Seit Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Juni 2015 tritt die Gefahrstoffverordnung bei Vorgaben und Regelungen zum Explosionsschutz in den Fokus.
Dieses muss vor Aufnahme der Arbeit erstellt sein bzw. bei Veränderungen der Arbeitsmittel oder des Arbeitsablaufes überarbeitet werden.
In diesem Fachlehrgang lernen Sie:
Die Rechtsverpflichtung, alle zwei Jahre die Fachkunde des Störfallbeauftragten zu aktualisieren, ist im § 7 Abs. 2 und § 9 (1) der5. BImschV „Anforderungen an die Fachkunde (Fortbildung)“ gereg ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Offenbach am Main, DE | ||||
20.06.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
04.11.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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