THEMA
Betriebskosten werden nicht umsonst die "zweite Miete" genannt. Gerade die Wirtschaftlichkeit eines gewerblichen Mietvertrages hängt nicht unwesentlich davon ab, welche Kosten der Mieter neben der Miete zu tragen hat und welche den Vermieter betreffen.
Obwohl sich die Rechtsprechung auch im Betriebskostenrecht überwiegend mit Wohnraummietverträgen befasst, gab es in den letzten Jahren eine Reihe von ganz wesentlichen Entscheidungen bezüglich der Umlage bestimmter "Nebenkosten" auf den gewerblichen Mieter sowie der Anforderungen an eine wirksame Umlage. Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gewinnt immer größere Bedeutung.
Auch zu den spezifischen Anforderungen an Betriebskostenabrechnungen im Gewerberaummietrecht sind in den letzten Jahren einige wichtige Entscheidungen ergangen, die bei der Objektbetreuung zu beachten sind.
Die Entscheidungen des VIII. Zivilsenats zum Wohnraummietrecht sind zudem teilweise auf das Gewerberaummietrecht übertragbar, ohne dass der Fehler gemacht werden darf, alle Entscheidungen kritiklos zu übernehmen.
Der Seminarinhalt wird bis zum Seminarbeginn ständig aktualisiert!
SEMINARLEITER
Dr. Ulrich LeoRechtsanwalt- spezialisiert auf gewerbliches Mietrecht- Mitglied im Deutschen Mietgerichtstag e.V., der ARGE Mietrecht und im Deutschen Anwaltsverein- Mitherausgeber der "Neue Zeitschrift für Mietrecht"- Mitautor der Werke: "AGB im Gewerberaummietrecht", „Anwaltshandbuch Mietrecht“, "Aktuelle Rechtsprechung zur Gewerberaummiete"- Zahlreiche Veröffentlichungen in der NZM, ZMR, dem MDR, Mietrechtsberater und dem BGH-Report
THEMA
Betriebskosten werden nicht umsonst die "zweite Miete" genannt. Gerade die Wirtschaftlichkeit eines gewerblichen Mietvertrages hängt nicht unwesentlich davon ab, welche Kosten der Mieter neben der ...
Mehr Informationen >>Fach- und Führungskräfte, die für die Vertragsgestaltung und / oder Prüfung der Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Mietverträgen zuständig sind oder Ihre Kenntnisse im Betriebskostenrecht vertiefen wollen.
Das Seminar ist für Neueinsteiger nicht geeignet!
Fach- und Führungskräfte, die für die Vertragsgestaltung und / oder Prüfung der Wirtschaftlichkeit von gewerblichen Mietverträgen zuständig sind oder Ihre Kenntnisse im Betriebskostenrecht vertie ...
Mehr Informationen >>