Zu Beginn wird Frau Gabriele Krater (Referatsleiterin VI A 3 – Landeskartellbehörde NRW) zur Konzessionsvergabe aus kartellbehördlicher Sicht Stellung nehmen. Im Anschluss wird Herr RA Dr. Hans Heller ( Raue, Berlin) das Diskriminierungsverbot und das Neutralitätsgebot in der aktuellen Rechtsprechung darstellen. Herr RA Christian Below (kbk Rechtsanwälte, Hannover) wird sodann die Gestaltung der Auswahlkriterien und deren Gewichtung in der aktuellen Rechtsprechung erläutern. Abschließend werden aktuelle Fragen des Rechtschutzes, insbesondere zu Rügeobliegenheiten, Akteneinsicht und Transparenz der Auswahlentscheidung durch Herrn RA Elias Könsgen (kbk Rechtsanwälte, Hannover) besprochen.
Zu Beginn wird Frau Gabriele Krater (Referatsleiterin VI A 3 – Landeskartellbehörde NRW) zur Konzessionsvergabe aus kartellbehördlicher Sicht Stellung nehmen. Im Anschluss wird Herr RA Dr. Hans Hel ...
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