Bereits seit 2017 müssen Unternehmen, die beispielsweise die Unterschiede zwischen Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht beachten, mit juristischen und wirtschaftlichen Folgen rechnen. Beim verstärkten Einsatz von Leiharbeitnehmern und Fremdfirmen kann es schnell passieren, dass Einzelunternehmer und freie Mitarbeiter ungewollt den Arbeitnehmerstatus erreichen. Man spricht dann von Scheinselbstständigkeit. In diesem Seminar lernen Sie die verschiedenen Vertragsformen kennen und erfahren was in Ihrem Unternehmen bei der Vertragsgestaltung als auch im praktischen Einsatz zu beachten ist.
Bereits seit 2017 müssen Unternehmen, die beispielsweise die Unterschiede zwischen Werk- und Arbeitnehmerüberlassungsvertrag nicht beachten, mit juristischen und wirtschaftlichen Folgen rechnen. Bei ...
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Fach- und Führungskräfte sowie Leiter aus Einkauf, Recht und Produktion sowie Geschäftsführer und leitende Mitarbeiter, die sich mit Personalbeschaffung befassen