Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen und zum anderen ist auf die Sicherheitsbedürfnisse des Transporteurs Rücksicht zu nehmen. Bei der Beförderung von Gefahrgut in Frachtcontainern müssen zusätzlich haftungsrechtliche Aspekte beachtet werden. Der international eingeführte CTU Code of Practice betont ausdrücklich den Schulungsaspekt. Seit Anfang 2014 ist der CTU Code of Practice von der ECE (Europäische Wirtschaftskommission) beschlossen worden. Dieser Code befasst sich ebenfalls mit der Ladungssicherung in CTU (Cargo Transport Unit). In der GGVSee von 2016 wird der CTU Code verbindlich gemacht.
Die Ladungssicherung von Waren, die in Frachtcontainern transportiert werden, ist aus zweierlei Gründen unabdingbar: Zum einen soll die Ware im einwandfreien Zustand beim Empfänger eintreffen und zu ...
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Personen, die Frachtcontainer (auch mit Gefahrgut) packen bzw. dafür verantwortlich sind oder werden sollen