- Druckgeräterichtlinie (DGRL)
- Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- TRBS 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“
- TRBS 1203 „Zur Prüfung befähigte Personen“
Abkommen von und mit DrittstaatenNormen wie z. B. DIN 20066:2021-07 „Fluidtechnik - Hydraulikschlauchleitungen - Maße, Anforderungen“Merkblatt der BG RCI T002 „Schlauchleitungen - Sicherer Einsatz“Durchführung einer Prüfung
- Von der Planung über die Durchführung bis zur Dokumentation
Hinweis:Die Grenzen der Prüfberechtigung als zur Prüfung befähigte Person gemäß DGRL, der BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 4 Ziffer 6 sowie der begleitenden TRBS 1203 Anhang 2 Beispiel 2 sind zu beachten.Folgende Schlauchsysteme werden behandelt:aus Elastomeren oder Thermoplasten. Folienwickel-, nichtmetallische Glatt-, Well- und gewellte Metallschläuche für bestimmte Medien (z. B. Chemikalien) sowie Dampf- und Heißwasserschläuche.Nicht behandelt werden:Atemluft-, Hydraulik-, Schweißgas-, Feuerwehr-, Kältemittel- und Sauerstoffschlauchleitungen.