- Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
- BetrSichV
- DGUV Regel 109-017 (DGUV Regel 100-500 Kap. 2.8 zu 08/2021 zurückgezogen)
- Bauarten von Anschlagmitteln
- Bewertung, Auswahl
- Bestandteile
- Bestimmungsgemäße Verwendung
- Aufbewahrung, Pflege
- Kennzeichnung, Instandhaltung
Betriebsanweisungen, HerstellerinformationenEinsatz- und Verwendungsbereiche sowie Umgang von / mit AnschlagmittelnUmgang mit Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb und deren BeurteilungAufgaben und Pflichten einer zur Prüfung befähigten Person
- Organisation der zur Prüfung befähigten Person
Prüfung von AnschlagmittelnDokumentation nach BetrSichVZusammenfassung
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen und sind daher separat zu prüfen.