- Gesetzliche Vorschriften und Regelwerke
- BetrSichV
- TRBS 1201 und 1203
- TRBS 1111
- DGUV Vorschrift 52
- DGUV Vorschrift 54
- DGUV Grundsatz 309-001
Hebezeugarten
- Portalkrane, Brückenkrane, Elektrokettenzüge, Seilwinden, Serienhubwerke
Wartung und Pflege von HebezeugenZur Prüfung befähigte Person vs. Sachkundiger
- Voraussetzungen und Beachtung der TRBS 1203
Erst- und wiederkehrende Prüfungen
- Prüfpunkte und Prüfschritte
- Art und Umfang der Prüfungen
- Nachweis der Prüfungen (Inhalt und Aufbau)
- Dokumentationsart der Prüfung (z. B. Prüfbuch)
Ergänzungen und Besonderheiten aus dem RegelwerkFAQs - wichtige Fragen und richtige AntwortenAbschließende Gruppenarbeiten mit Präsentation der Ergebnisse
Hinweis:Das Seminar erfüllt die Forderung nach BetrSichV Anhang 1 Punkt 2 und DGUV Vorschrift 52. Der Unternehmer kann Personen, die die unter Ziel genannten Voraussetzungen erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.Die Fachkunde zur Prüfung von Anschlagmitteln (Ketten, Seile, Bänder) ist nicht Inhalt dieses Seminars. Hierzu verweisen wir auf das Seminar mit der Nr. 05-508.