- Bedeutung von Leitern und Tritten für die betriebliche Arbeitssicherheit
- Gesetzliche Grundlagen zu Leitern / Tritten / fahrbaren Arbeitsbühnen
- Arbeitsschutzvorschriften und Arbeitsstättenrecht
- BetrSichV und Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- TRBS 2121 Teil 2 - Bereitstellung und Benutzung von Leitern
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten (DGUV Information 208-016)
- Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten (DGUV Information 201-011 - auszugsweise)
- Auswahl gültige Normen
Voraussetzung der zur Prüfung befähigte Person
- Grundlagen und Voraussetzungen
Bauarten und Ausführungsformen von Leitern (Sprossen oder Stufen), Tritten, fahrbaren Arbeitsbühnen und Grundlagen Steigleitern
- Anforderungen an die Trittsicherheit, Begehbarkeit und Standsicherheit sowie Montage (Aufbau)
Prüfung auf Eignung und Sicherheit nach anerkannten Prüfstandards
- Sichtkontrolle vor der Benutzung durch den Verwender
- Dokumentation der Prüfung (Prüflisten, Kontrollbuch, Betriebsanweisungen)
Umgang mit fehlerhaften Leitern, Tritten und fahrbaren ArbeitsbühnenPraktische Prüfungen an ausgewählten ExponatenTheoretische Abschlussprüfung
Hinweis:Der Unternehmer kann Personen, die die Voraussetzungen nach BetrSichV und TRBS 1203erfüllen, mit der Durchführung der Prüfungen nach § 14 BetrSichV beauftragen.Vertiefende Prüfsachkunde zu Steigleitern etc. werden im Seminar-Nr. 03-177 vermittelt.