- Rechtliche Grundlagen und Auszüge aus den DGUV-Regelwerken
- Anforderungen an die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) gemäß PSA BV
- Gültigkeit für Auswahl, Bereitstellung, Wartung, Reparatur / Instandsetzung, Ersatz sowie Lagerung von PSAgA
Pflichten der Arbeitgeber
- Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel, Festlegung Prüffristen und Prüfumfang, Gefährdungsbeurteilung
Pflichten der Beschäftigten
- Bestimmungsgemäße Benutzung der PSAgA
- Durchführung von Kontrollen vor der Nutzung (Sichtprüfung/Funktionsprüfung), Tätigkeitsunterbrechung bei Mängeln / Schäden
- Unverzügliche Meldung bei Mängeln
Pflichten der zur Prüfung befähigten Person von PSAgAPlanung, Vorbereitung, Durchführung, Dokumentation und Nachbereitung der Prüfungen von PSAgA im Unternehmen / beim KundenDiskussion und Erfahrungsaustausch
Hinweis:Bitte bringen Sie nach Möglichkeit Ihre eigene PSA gegen Absturz mit.