Sie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbeiten aufeinander abstimmen muss, werden mit dem notwendigen aktuellen Regelwerk der DGUV Vorschriften und den gesetzlichen Regelwerken vertraut gemacht. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mehrerer Unternehmen nach Arbeitsschutzvorschriften abzustimmen und mögliche Gefährdungen, z. B. Wechselwirkungen, zu vermeiden.
Sie als Aufsichtsführender mit entsprechendem Weisungsrecht (Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Poliere, Vorarbeiter oder anderer Vorgesetzter), der im Rahmen der innerbetrieblichen Beauftragung Arbei ...
Mehr Informationen >>
Werks- und Betriebsleiter, Abteilungsleiter, Vorarbeiter, Meister, Fachvorgesetzte