Das komplette Know-how von der Akquise bis zum AbschlussZum 01.08.2018 sind das Gesetz zur "Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" sowie die "Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)" in Kraft getreten.
Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter sind seitdem verpflichtet, sich alle drei Jahre in einem Umfang von 20 Stunden weiterzubilden. Bei fehlendem Nachweis gegenüber der Erlaubnisbehörde wird ein Bußgeld bis zu 5.000 € fällig – dies gilt auch für die Angestellten eines Maklerbüros.
Mit der neuen kompakten Weiterbildung erfüllen die Teilnehmer schnell und einfach die nötige Weiterbildungspflicht und zertifizieren gleichzeitig ihre Tätigkeit als Makler.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1
- Wichtige Gesetze und Verordnungen
- Bautechnik, Baumängel und Bauschäden
- Bau- und Bodenrecht
- Grundbuch, Lasten und Rechte
- Miet- und Kaufvertragsrecht
- Dokumente/Informationen – Beschaffung und Auswertung
Tag 2
- Internetmarkt aus Kundensicht, Portale
- Analyse und Beobachtung der Entwicklungstendenzen am Immobilienmarkt
- Analyse von Wohn- und Gewerbeimmobilien (Kennziffern, Standortfaktoren)
- Grundlagen der Markt-/Verkehrswertermittlung
- Preisfindung für Wohn- und Gewerbeobjekte
- Vorbereitungen zum Verkauf einer Immobilie und Exposé-Erstellung
Tag 3
- Verkaufsszenario
- Vorbereitung des Notarvertrags
- Abwicklung nach Kauf
- Ausgestaltung von Mietverträgen für Wohn- und Gewerbeobjekte
- Grundbegriffe der Finanzierung
Tag 4
- das Einkaufsgespräch – Strukturen zum Erfolg
- Beispiele aus der Praxis
- Vorbereitung auf die DEKRA-Prüfung
Optional: Schriftliche DEKRA-Prüfung
Das komplette Know-how von der Akquise bis zum AbschlussZum 01.08.2018 sind das Gesetz zur "Einführung einer Berufszulassungsregelung für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter" sowie die ...
Mehr Informationen >>