Teleskopstapler mit starrem Oberwagen - Allgemeine Qualifizierung Stufe 1 nach DGUV Grundsatz 308-009 - Inhouse von GRUNDIG AKADEMIE

Inhalte

Bestimmte Arbeitsgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn sich der Unternehmer davon überzeugt hat, dass seine Mitarbeiter die fachliche und gesundheitliche Eignung zum Bedienen dieser Geräte mitbringen. Hierzu gehören zum Beispiel Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Teleskopmaschinen und Krane.

Die Feststellung der fachlichen Eignung erfolgt rechtssicher durch eine auf die spezielle Geräteart zugeschnittene Ausbildung nach den Vorgaben der DGUV.

Für Teleskopmaschinen (geländegängige Teleskopstapler) gilt der DGUV-Grundsatz 308-009, der eine mindestens zweitägige Ausbildung vorschreibt.

Methoden

Trainer-Input, Einzelarbeit, Praktische Unterweisung

Schwerpunkte

In der theoretischen Ausbildung am ersten Tag beschäftigen Sie sich mit folgenden Themen:

  • Rechtliche Grundlagen
  • Unfallgeschehen und Gefährdungen
  • Technische Grundlagen zu Teleskopstaplern
  • Physikalische Grundlagen
  • Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung
  • Sicherer Betrieb allgemein
  • Spezielle Bestimmungen zum Betrieb mit verschiedenen Anbaugeräten
  • Regelmäßige Prüfung und tägliche Einsatzprüfung
  • Umgang mit der Last
  • Sondereinsätze
  • Verkehrswege, Verkehrsregeln, öffentlicher Verkehrsgrund

Am Ende des theoretischen Unterrichtes erfolgt eine schriftliche Prüfung.

Am zweiten Tag erfolgt die praktische Ausbildung am Teleskopstapler. Hier lernen Sie den fachkundigen und sicherheitsbewussten Umgang mit dem Gerät:

  • Einweisung in die Bedienung des Teleskopstaplers
  • Tägliche Einsatzprüfung
  • Tragfähigkeitsdiagramm, Lastschwerpunkt, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten
  • Hinweise auf Gefahrstellen am Gerät und Gefährdungen, die entstehen können
  • Aufnehmen und Abstellen von verschiedenen Anbaugeräten
  • Gewöhnung an das Gerät
  • Richtiges Abstellen des Teleskopstaplers
  • Fahrübungen, Arbeitsübungen, sicherheitsgerechtes Verhalten hierbei

Am Ende des einen oder mehrerer Praxistage erfolgt eine praktische Prüfung.

Bestimmte Arbeitsgeräte dürfen nur dann benutzt werden, wenn sich der Unternehmer davon überzeugt hat, dass seine Mitarbeiter die fachliche und gesundheitliche Eignung zum Bedienen dieser Geräte mi ...

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Lernziele

Durch das Bestehen beider Prüfungen haben Sie Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen und erhalten den Bedienerausweis für die „Allgemeine Qualifizierung Stufe 1“. (Teleskopstapler mit starrem Oberwagen)

Es gibt weiterhin die Zusatzqualifizierungen Stufe 2a (drehbarer Oberwagen), Stufe 2b (Einsatz als Hubarbeitsbühne), Stufe 3 (betriebliche oder baustellenbezogene Unterweisung)

Durch das Bestehen beider Prüfungen haben Sie Ihre theoretischen und praktischen Kenntnisse nachgewiesen und erhalten den Bedienerausweis für die „Allgemeine Qualifizierung Stufe 1“. (Teleskopst ...

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Zielgruppen

Bediener:innen von Teleskopstaplern

Termine und Orte

Datum Preis

SG-Seminar-Nr.: 7348540

Anbieter-Seminar-Nr.: s2099

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