Der Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Sicherheitsunterweisung des elektrotechnischen Personals (z. B. Elektrofachkräfte und elektrotechnisch unterwiesene Personen). Denn bei Arbeitsunfällen wird sofort geprüft, ob dies rechtzeitig und ausreichend getan wurde. Wäre es da nicht enorm hilfreich, wenn mit der Unterweisung kein Aufwand entsteht und die Mitarbeiter zeitgleich auch noch die erforderliche Fachkunde aufrechterhalten
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Elektrotechnische SicherheitsunterweisungDer Gesetzgeber verpflichtet Unternehmen zur jährlichen Sicherheitsunterwei ...
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