Das IT-Sicherheitsgesetz ist am 28.05.2021 in Kraft getreten. Es bringt einige Änderungen und strengere Pflichten für Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) mit sich. Dabei wird der Kreis der KRITIS auf weitere Teile der Wirtschaft ausgedehnt, z. B. auf Unternehmen mit besonderem öffentlichen Interesse. Sie werden u. a. verpflichtet, Systeme zur Angriffserkennung einzusetzen. Außerdem wird eine Anzeigepflicht beim Einsatz kritischer Komponenten eingeführt. Für Verstöße gegen die gesetzlichen Vorgaben können zukünftig Geldbußen bis zu 2 Mio. Euro anfallen.
Welcher Handlungsbedarf für Unternehmen besteht, erklärt der Experte in diesem einstündigen Online-Seminar.
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