Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen gesetzliche Neuerungen umsetzen und regelmäßig ihre Gefährdungsbeurteilungen, Gefahrstoffverzeichnisse und Betriebsanweisungen anpassen. 2020 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) wieder zahlreiche Neuerungen in den TRGSn beschlossen. Neugefasst sind u. a. TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" , TRGS 554 "Abgase von Dieselmotoren", TRGS 527 "Nanomaterialien", TRGS 528 "Schweißtechnische Arbeiten" oder TRGS 600 "Substitution" mit neuen Aspekten. Darüber hinaus wurden einige TRGSn geändert bzw. ergänzt, beispielsweise zu Arbeitsplatzgrenzwerten (TRGS 900) oder zum Verzeichnis für CMR-Stoffe (TRGS 905). Zusätzlich stellen die Europäische Harmonisierung und weltweite Globalisierung hohe Anforderungen an die nationale Umsetzung.
Wie die Teilnehmer die aktuellen Anforderungen sicher im Unternehmen umsetzen, vermittelt ihnen dieses Updateseminar.
Weiterbildungsinhalte
Rechtliche Grundlagen des GefahrstoffmanagementsNeuerungen der Gefahrstoffverordnung
Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im Betrieb
Neue Anforderungen an die aktuelle Dokumentation
Ausblick: Künftige Entwicklungen im Gefahrstoffrecht
Um die Gefahren für Mensch und Umwelt zu vermeiden, müssen Unternehmen besonders bei der Arbeit mit Gefahrstoffen g ...
Mehr Informationen >>Für das Seminar werden Grundkenntnisse vorausgesetzt. Sie sind neu im Thema Gefahrstoffe oder möchten Ihre Grundlagen auffrischen? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung „Gefahrstoffbeauftragter". Mehr Informationen unter www.akademie-herkert.de/77020
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