Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte erforderlich, um ihre Aufgaben im Betrieb weiterhin langfristig wahrnehmen zu können. Die DGUV Information 211-042 - Sicherheitsbeauftragte konkretisiert in Kapitel 2 die Frist für die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar, mit spätestens 3 - 5 Jahre, nach der Ausbildung.
Weiterbildungsinhalte
Gemäß DGUV Vorschrift 1 und DGUV Regel 100-001 ist eine regelmäßige Weiterbildung für ...
Mehr Informationen >>Neueste Erkenntnisse aus der Praxis, die Beantwortung anstehender Fragen und ein qualifizierter Erfahrungsaustausch runden die Veranstaltung ab. Die Fortbildung ermöglicht den Teilnehmenden,
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