Nach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Behördenleiter/innen müssen dafür Sorge tragen und sind verpflichtet einen DSB auszuwählen der über das nötige Fachwissen im aktuellen Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis verfügt. Dieses Know-how und anschauliche Praxisspiele erhalten DSB in diesem Lehrgang.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1: Rechtliche Grundlagen 1. Datenschutzrechtliche Grundlagen
2. Die DS-GVO: Zustandekommen, Geltungsbereich, Öffnungsklauseln 3. Rechtmäßige Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
Tag 2: Datenschutz organisieren 1. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten richtig führen 2. Auftragsverarbeitung 3. Betroffenenrechte
4. Datenschutzfolgenabschätzung
5. Rechenschaftspflicht
Tag 3: IT-Sicherheit und Vertiefung 1. Sicherheit der (Daten-) Verarbeitung 2. Erfüllung der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen
3. Gängige Angriffsszenarien und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen 4. Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel
Zusammenfassung aller Inhalte
Nach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu be ...
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