Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundiger gemäß TRGS 520 jährlich bzw. alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist geregelt inTRGS 520, Kapitel 5.4 Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklunge...
Die Rechtsverpflichtung, als Fachkundiger gemäß TRGS 520 jährlich bzw. alle zwei Jahre die Fortbildung zu erneuern, ist geregelt inTRGS 520, Kapitel 5.4 Der Schwerpunkt der Fortbildung liegt auf den Neuerungen, Änderungen und technischen Entwicklunge...