Wir bieten regelmäßige Veranstaltungen an, auf denen Sie Ihre gesetzlich geforderten Nachweise erhalten. Darüber hinaus reagieren wir schnell und flexibel auf aktuelle Neuerungen und ermöglichen Ihnen so, ohne Zeitverzögerung Schritt mit den Änderungen in der Gesetzgebung zu halten.
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Nach § 64 Abs. 1 WHG haben Benutzer von Gewässern, die an einem Tag mehr als 750 m³ Abwasser einleiten dürfen, einen oder mehrere Gewässerschutzbeauftragte zu bestellen. Selbst für Benutzer, die Abwassermengen unter 750 m³/d in Gewässer oder in Abwas...