Das Seminar ist erforderlich nach § 37 Abs. 6 BetrVG bzw. § 46 Abs. 6 BPersVG Der Mitarbeitervertretung obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Beim Einsatz von EDV-Anlagen zur Verwaltung und Aus...