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Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, die personenbezogene Daten auto-matisiert (mit dem Computer) verarbeiten, wenn mehr als neun Personen damit beschäftigt sind. Zu berücksichtigen sind sämtliche Arbeitnehmer, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Dazu gehören auch Teilzeitkräfte und Leiharbeitnehmer. Zum Beauftragten für den Datenschutz darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.
Das Bundesdatenschutzgesetz schreibt für alle Unternehmen die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten vor, die personenbezogene Daten auto-matisiert (mit dem Computer) verarbeiten, wenn...
Mehr InformationenGrundlagen des Datenschutzes - Gesellschaftliche und informationstechnische Informationen zum Datenschutz in Deutschland:
Datenschutzrecht - Bundesdatenschutzgesetz und andere Rechtsvorschriften:
Die Aufgaben des betrieblichen DSB - Arbeitsgrundlagen und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten im Betrieb:
Grundlagen des Datenschutzes - Gesellschaftliche und informationstechnische Informationen zum Datenschutz in Deutschland:
Zukünftige und bereits bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte IT-Spezialisten, die als externe Datenschutzbeauftragte tätig werden wollen: