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Kosten und Einsparpotenziale

Rahmenvertrag: Flexibilität und Verbindlichkeit im Einkauf clever verbinden

Lesezeit:
8
Min
Erstellt:
8.5.2025
Aktualisiert:
5.5.2025
Rahmenvertrag: Flexibilität und Verbindlichkeit im Einkauf clever verbinden
Kosten und Einsparpotenziale
Rahmenvertrag: Flexibilität und Verbindlichkeit im Einkauf clever verbinden
Lesezeit:
8
Min
Erstellt:
8.5.2025
Aktualisiert:
5.5.2025

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Wenn jede Bestellung zum Verhandlungsakt wird, leidet die Effizienz. Rahmenverträge lösen dieses Problem: Sie schaffen verlässliche Strukturen für wiederkehrende Leistungen – und entlasten den Einkauf, Fachabteilungen und die Budgetplanung spürbar. Aber was genau regeln sie – und wie lassen sie sich so gestalten, dass sie Ihnen im Alltag echte Entlastung bringen?

Was ist ein Rahmenvertrag?

Rahmenverträge sind langfristige Vereinbarungen zwischen Auftraggebenden und Lieferant:innen bzw. Dienstleistenden. Sie regeln zentrale Bedingungen für zukünftige Leistungen – etwa Preise, Zahlungsziele oder Liefermodalitäten – ohne dass dabei ein konkreter Auftrag ausgelöst wird. Erst durch einen Einzelabruf wird eine Rahmenvereinbarung operativ wirksam. Unternehmen nutzen dieses Vertragsmodell, um Prozesse zu vereinfachen, Einkaufskosten zu senken und rechtlich abgesichert zu agieren.

Im Unterschied zu klassischen Einzelverträgen steht beim Rahmenvertrag nicht die einzelne Bestellung im Fokus, sondern eine längerfristige Zusammenarbeit mit wiederkehrendem Bedarf. Das spart Zeit, reduziert den Verhandlungsaufwand und schafft mehr Verbindlichkeit im Einkauf.

Auch rechtlich ist der Rahmenvertrag gut verankert: Er zählt zu den sogenannten Dauerschuldverhältnissen und basiert auf den allgemeinen Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§§ 305 ff. BGB). Im öffentlichen Beschaffungswesen gelten zusätzlich die Vorschriften der Vergabeverordnung (VgV), insbesondere § 21. Dort ist unter anderem geregelt, wie lange eine Rahmenvereinbarung laufen darf, wie viele Einzelabrufe erfolgen dürfen und wie die Auswahl der Vertragspartner:innen abläuft.

Was regelt ein Rahmenvertrag?

Ein Rahmenvertrag legt fest, unter welchen Bedingungen Sie Leistungen oder Produkte wiederholt beziehen – ohne für jede Bestellung neu verhandeln zu müssen. Damit alles reibungslos funktioniert, sollten zentrale Punkte verbindlich geregelt sein. Gleichzeitig bleibt Ihnen genug Spielraum, um flexibel auf künftige Anforderungen zu reagieren.

Diese Inhalte gehören in jede Rahmenvereinbarung

Wenn Sie einen Rahmenvertrag aufsetzen, achten Sie besonders auf folgende Bestandteile:

  • Was wird geliefert? Beschreiben Sie Produkte oder Dienstleistungen so konkret wie nötig, aber so offen wie möglich.
  • Welche Preise gelten? Vereinbaren Sie feste Konditionen, Staffelpreise oder Rabatte und nutzen Sie Preisgleitklauseln, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.
  • Wie wird geliefert? Halten Sie Lieferfristen, Verpackungsanforderungen und Versandbedingungen vertraglich fest.
  • Wie wird bezahlt? Legen Sie Zahlungsziele, Skonto und Abrechnungsmodalitäten verbindlich fest.
  • Wie lange gilt der Vertrag? Bestimmen Sie Laufzeit, Kündigungsfrist und Verlängerungsoptionen.
  • Was passiert bei Problemen? Klären Sie, wie mit Verzögerungen, Mängeln oder Vertragsverletzungen umgegangen wird.
  • Wie läuft der Abruf? Regeln Sie, wer im Unternehmen bestellen darf und wie der Einzelauftrag konkret ausgelöst wird.

Was sind Preisgleitklauseln?

Ob Rohstoffpreise, Löhne oder Transportkosten – vieles kann sich während der Vertragslaufzeit ändern. Preisgleitklauseln sorgen dafür, dass der vereinbarte Preis nicht in Stein gemeißelt ist, sondern sich an klar definierten Faktoren orientiert. So bleibt der Vertrag fair und kalkulierbar – für beide Seiten, ganz ohne Nachverhandlungen.

Typische Einsatzfelder von Rahmenverträgen

Rahmenverträge sind echte Allrounder. Sie kommen überall dort ins Spiel, wo Leistungen oder Produkte regelmäßig benötigt werden – und wo es sich lohnt, Prozesse zu standardisieren und Konditionen zu sichern. Das macht sie besonders in komplexen Einkaufsstrukturen unverzichtbar.

Für Unternehmen, die mit der öffentlichen Hand zusammenarbeiten, sind diese Vorgaben besonders relevant. Wer sie kennt, verschafft sich nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern verbessert auch seine Chancen bei Ausschreibungen.

In der Praxis finden Sie Rahmenvereinbarungen unter anderem in diesen Bereichen:

  • Industrielle Serienproduktion: Unternehmen sichern sich durch Rahmenverträge die fortlaufende Lieferung von Bauteilen zu stabilen Preisen und mit verlässlichen Lieferfristen.
  • IT- und Softwaredienstleistungen: Ob Support, Lizenzen oder Entwicklung – der Rahmenvertrag schafft Sicherheit bei wiederkehrenden Leistungen und schützt vor unerwarteten Zusatzkosten.
  • Facility Management (Gebäudemanagement): Reinigung, Wartung, Entsorgung – viele Dienstleistungsunternehmen arbeiten mit langfristigen Vereinbarungen.
  • Öffentliche Beschaffung: Behörden und öffentliche Auftraggebende sind durch das Vergaberecht häufig auf Rahmenverträge angewiesen, um wirtschaftlich und rechtssicher zu beschaffen.
  • Externe Weiterbildung: Für Schulungen und Trainings greifen viele Organisationen auf Rahmenverträge mit Weiterbildungsanbietern zurück – das sichert  die Qualität und spart Kosten.

Rahmenvertrag: Das sind die Vorteile

Ein gut strukturierter Rahmenvertrag reduziert Aufwände, schafft klare Verhältnisse und spart Kosten. Gleichzeitig sollten Sie mögliche Risiken im Blick behalten – insbesondere dann, wenn sich Rahmenbedingungen im Unternehmen oder am Markt ändern.

Vorteile

  • Weniger Aufwand, mehr Effizienz: Einmal verhandeln, langfristig profitieren – wiederholte Einzelverträge sind nicht nötig.
  • Bessere Planungssicherheit: Klare Konditionen erleichtern Budgetplanung und interne Abstimmung.
  • Starke Verhandlungsposition: Gebündeltes Volumen schafft Spielraum für bessere Preise und Sonderkonditionen.
  • Schnellere Abläufe: Standardisierte Prozesse beschleunigen Bestellungen und reduzieren den Abstimmungsaufwand.
  • Verlässliche Partnerschaften: Eine langfristige Zusammenarbeit fördert Qualität, Vertrauen und Stabilität.

Risiken / Herausforderungen

  • Weniger Flexibilität: Langfristige Bindungen können bei sich änderndem Bedarf unpraktisch werden.
  • Abhängigkeit von wenigen Anbietern: Bei Qualitätsproblemen steigt der Aufwand für Ersatzlösungen.
  • Blindspots bei der Nutzung: Wird der Vertrag nicht aktiv genutzt oder dokumentiert, drohen Ineffizienzen.
  • Rechtliche Fallstricke: Unklare Regelungen oder fehlende Absicherungen können im Streitfall teuer werden.

Rahmenverträge erfolgreich gestalten und verhandeln

Ein Rahmenvertrag ist kein Standardformular – sondern das Ergebnis strategischer Planung. Wer ihn sorgfältig aufsetzt, schafft die Basis für eine effiziente und verlässliche Zusammenarbeit. Entscheidend ist, bereits in der Verhandlungsphase Klarheit zu schaffen, über Ziele, Spielräume und Risiken. So legen Sie den Grundstein für einen tragfähigen Vertrag:

  • Ziele definieren: Klären Sie im Vorfeld, was der Vertrag leisten soll. Geht es um die Kosteneinsparung, Prozessvereinfachung oder langfristige Versorgungssicherheit? Nur mit einem klaren Ziel treffen Sie die richtigen Entscheidungen.
  • Bedarf realistisch einschätzen: Analysieren Sie Ihren tatsächlichen Bedarf und planen Sie mögliche Schwankungen mit ein. So vermeiden Sie Überverpflichtungen und halten sich bei Änderungen handlungsfähig.
  • Verhandlungsspielräume nutzen: Definieren Sie im Dialog mit dem:der Vertragspartner:in sowohl Mindestmengen als auch Obergrenzen. Vereinbaren Sie Eskalationsmechanismen für Streitfälle – und bleiben Sie offen für Preisanpassungen oder neue Leistungsbestandteile.
  • Relevante Stakeholder:innen einbinden: Holen Sie Fachabteilungen, Einkauf und ggf. Rechtsabteilung frühzeitig mit ins Boot. So stellen Sie sicher, dass alle Anforderungen im Vertrag abgebildet werden – und spätere Anpassungen vermieden werden.
  • Kritische Punkte schriftlich fixieren: Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Absprachen. Legen Sie konkrete Regelungen zu Leistungsumfang, Abnahmemengen, Qualitätssicherung oder Boni/Mali vertraglich fest.

Flexibel bleiben – auch mit verbindlichem Rahmen

Eine gute Rahmenvereinbarung bietet mehr als feste Konditionen: Sie schafft Spielraum. Denn Märkte verändern sich. Unternehmen wachsen, Prozesse wandeln sich. Damit der Vertrag auch morgen noch passt, braucht es Regelungen, die Anpassungen ermöglichen, ohne die gesamte Vereinbarung infrage zu stellen.

Anpassungen bei veränderten Rahmenbedingungen

  • Preisgleitklauseln: Sie sorgen dafür, dass steigende Rohstoff-, Energie- oder Transportkosten nachvollziehbar in die Preisgestaltung einfließen – ohne den Vertrag neu verhandeln zu müssen.
  • Optionale Leistungen: Wenn Sie mögliche Zusatzleistungen bereits im Vertrag aufführen, können Sie diese bei Bedarf unkompliziert aktivieren – ohne neuen juristischen Aufwand.
  • Review-Mechanismen: Vereinbaren Sie regelmäßige Check-ins, jährlich oder halbjährlich. So lassen sich Leistungen und Konditionen anpassen, wenn sich der Bedarf oder die Marktstruktur ändert.

Individualisierung bei Einzelabrufen

Auch innerhalb des Rahmens lassen sich einzelne Bestellungen gezielt steuern. Folgende Elemente erhöhen Ihre Flexibilität:

  • Modulare Leistungsbausteine: Definieren Sie verschiedene Leistungspakete, die je nach Projektbedarf kombiniert werden können.
  • Variabler Leistungsumfang: Vereinbaren Sie Mindest- und Höchstmengen – und lassen Sie Details wie Zeitrahmen, Orte oder Umfang erst beim Einzelabruf festlegen.
  • Freigabeprozesse flexibel gestalten: Wer bestellt und wie schnell? Digitale Abrufprozesse und klar definierte Rollen sorgen für Effizienz, auch bei kurzfristigem Bedarf.

Laufzeit und Kündigung: Das sollten Sie wissen

Rahmenverträge gelten oft über Jahre – und doch muss klar sein, wie lange die Vereinbarung läuft und unter welchen Bedingungen sie endet. Ein sauber formulierter Abschnitt zur Laufzeit und Kündigung verhindert spätere Missverständnisse.

  • Befristete Rahmenverträge enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Zeit. Häufig sind Laufzeiten von 12 bis 48 Monaten üblich – je nach Vertragsvolumen und Branche.
  • Unbefristete Verträge laufen auf unbestimmte Zeit, lassen sich aber mit einer vertraglich definierten Frist kündigen – etwa drei oder sechs Monate zum Quartals- oder Jahresende.

Welche Variante besser passt, hängt von Ihrem Bedarf ab. Befristete Verträge schaffen Klarheit, unbefristete bieten mehr Spielraum – vor allem bei dynamischem Bedarf.

Achten Sie darauf, dass Kündigungsfristen, Formvorgaben und Sonderkündigungsrechte klar geregelt sind. So bleiben Sie flexibel – auch wenn sich strategische Rahmenbedingungen ändern. In kritischen Fällen (z. B. bei Nichterfüllung, Insolvenz oder Verzug) ist eine außerordentliche Kündigung möglich – sie sollte im Vertrag ausdrücklich benannt sein.

Risikomanagement und Planungssicherheit

Wer langfristig plant, braucht Stabilität. Genau hier entfalten Rahmenvereinbarungen ihre strategische Wirkung: Sie schaffen verlässliche Strukturen, minimieren Unsicherheiten und geben Auftraggebenden die nötige Kontrolle über ihre Beschaffungsprozesse. Besonders in volatilen Märkten sind sie ein wichtiges Instrument, um Risiken abzufedern.

Risiken frühzeitig absichern

Ein gut formulierter Rahmenvertrag hilft, typische Beschaffungsrisiken systematisch zu reduzieren:

  • Preisschwankungen: Durch festgelegte Preise oder Preisgleitklauseln lassen sich unvorhersehbare Kostenentwicklungen abmildern.
  • Lieferengpässe: Mit klar definierten Mindestmengen und Lieferfristen sichern Sie sich den Zugriff auf kritische Ressourcen.
  • Rechtliche Konflikte: Eindeutige Regelungen zu Haftung, Leistungsumfang und Eskalation sorgen für Klarheit – auch im Ernstfall.
  • Abhängigkeiten minimieren: Wer neben festen Partner:innen auch alternative Bezugsquellen im Vertrag vorsieht, bleibt handlungsfähig.

Planung auf verlässlicher Basis

Rahmenverträge machen die Beschaffung nicht nur sicherer, sondern auch berechenbarer. Wenn Preise, Konditionen und Prozesse im Voraus geregelt sind, lassen sich Budgets präzise planen – und interne Prozesse standardisieren. Das reduziert den Abstimmungsaufwand, schafft Transparenz und stärkt die Zusammenarbeit zwischen Einkauf, Fachabteilungen und externen Partner:innen.

Rechtliche Aspekte: So sichern Sie sich Ihren Rahmenvertrag ab

Ein Rahmenvertrag schafft Verbindlichkeit – für beide Seiten. Damit er rechtlich Bestand hat, müssen zentrale Punkte eindeutig geregelt sein. Besonders bei Haftung, Gewährleistung oder Datenschutz gilt: Unklarheiten können im Streitfall teuer werden.

Rahmenverträge sind in Deutschland nicht als eigener Vertragstyp definiert. Sie gelten rechtlich als Dauerschuldverhältnisse und unterliegen den allgemeinen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Für Unternehmen bedeutet das: Es gelten die üblichen Anforderungen an Vertragsfreiheit, Formvorgaben und Willenserklärungen – ergänzt durch branchenspezifische Vorgaben oder Normen, etwa im Vergaberecht.

  • Haftungsregelungen: Klären Sie, in welchen Fällen Schadenersatz fällig wird – und in welcher Höhe. Begrenzen Sie die Haftung, wo möglich, und regeln Sie Ausnahmen (z. B. bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit).
  • Gewährleistungspflichten: Legen Sie fest, was bei mangelhaften Lieferungen oder Leistungen gilt – inklusive Fristen für Nachbesserung oder Ersatz.
  • Vertraulichkeit und Datenschutz: Gerade bei Dienstleistungen oder IT-Leistungen sollten Sie Datenverarbeitung, Geheimhaltung und Zugriffsrechte vertraglich absichern.
  • Rechtswahl und Gerichtsstand: Definieren Sie, welches Recht gilt – und welches Gericht im Streitfall zuständig ist. Das schafft Sicherheit, besonders bei internationalen Vertragspartner:innen.

Wenn Sie mit öffentlichen Auftraggebenden arbeiten, gelten zusätzliche rechtliche Vorgaben – zum Beispiel aus der Vergabeverordnung. Diese betreffen unter anderem die maximale Laufzeit (meist vier Jahre), die Anzahl der Abrufe und die Gleichbehandlung aller Bieter:innen. Wer diese Regeln kennt und berücksichtigt, stärkt seine Position in Ausschreibungen.

Einsparpotenzial bei der Beschaffung von Weiterbildung

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  • Verlässliche Anbieterqualität: Alle Partner:innen verfügen über gute Bewertungen und hohe Durchführungsquoten – sowohl online als auch in Präsenz.
  • Mehr Sichtbarkeit für rabattierte Angebote: Diese werden im Suchergebnis priorisiert dargestellt – und damit für Mitarbeitende besonders leicht auffindbar.
  • Vollständige Flexibilität: Unternehmen müssen sich nicht auf einen Anbieter festlegen, sondern können weiterhin aus einer Vielzahl qualifizierter Partner:innen wählen.

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Fazit: Rahmenverträge strategisch einsetzen

Gut aufgesetzte Rahmenverträge bringen Struktur in die Beschaffung – und schaffen genau die Balance zwischen Verbindlichkeit und Anpassungsfähigkeit, die Auftraggebende heute brauchen. Wer zentrale Punkte wie Preise, Laufzeit oder Haftung frühzeitig klärt, reduziert Risiken und verschafft sich Planungssicherheit. Richtig eingesetzt, werden Rahmenverträge zum strategischen Instrument – nicht nur für den Einkauf, sondern für das gesamte Unternehmen.

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