WebSeminar: Grenzen der Freistellung von Betriebsräten - Webinar von Schreiner Praxis-Seminare / Arbeitgeber Seminare

Anforderungen, Entgeltfindung und Streitfälle in der Praxis

Inhalte

I. Der Unterschied zwischen der völligen und der situativen Freistellung

II. Die völlige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG

  1. Zahl der freizustellenden Mitglieder
  2. Erhöhung der Anzahl der Freigestellten möglich?
  3. Vollfreistellungen und Teilfreistellungen
  4. Ersatzfreistellungen
  5. Zeitliche Lage der Teilfreistellung
  6. Abmeldepflichten?
  7. Wahl der freizustellenden Betriebsratsmitglieder
  8. Beteiligung des Arbeitgebers, Einigungsstelle

III. Die situative Freistellung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG

  1. Aufgabenbezug der Tätigkeit
  2. Erforderlichkeit der Arbeitsbefreiung
  3. Ab- und Zurückmeldepflicht
  4. Berücksichtigung betrieblicher Belange
  5. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers in Bezug auf die verrichteten Betriebsratstätigkeiten?
  6. Ausgleich für Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit?
  7. Der Freistellungsanspruch in flexiblen Arbeitszeitmodellen
  8. Sanktionsmöglichkeiten bei Pflichtverstößen (Entgeltkürzung, Abmahnung, Kündigung)

IV. Die Vergütung freigestellter Betriebsratsmitglieder

  1. Grundlagen
  2. Betriebsratsamt als unentgeltliches Ehrenamt, § 37 Abs. 1 BetrVG
  3. Bezahlung nach dem Entgeltausfallprinzip
  4. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot, § 78 BetrVG
  5. Entgeltschutz gemäß § 37 Abs. 4 BetrVG
  6. Rechtsfolgen einer rechtswidrigen Bezahlung
  7. Zivilrechtliche Folgen
  8. Strafrechtliche Folgen

V. Berufliche Tätigkeitsschutz gemäß § 37 Abs. 5 BetrVG

VI. Anspruch auf berufliche Weiterbildung gemäß § 38 Abs. 4 BetrVG

VII. Streitigkeiten

I. Der Unterschied zwischen der völligen und der situativen Freistellung

II. Die völlige Freistellung von Betriebsratsmitgliedern gemäß § 38 BetrVG

  1. Zahl der freizustellenden Mitglieder
  2. Erhöhung ...
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Lernziele

Das Ziel liegt in der praxisorientierten Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder bei hochkomplexen Sachverhalten zumindest eine richtige Einordnung und Ausrichtung der Thematik vornehmen zu können.

Das Ziel liegt in der praxisorientierten Vermittlung von arbeitsrechtlichem Know-how. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, die betrieblichen Fragestellungen eigenständig zu lösen, oder ...

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Zielgruppen

Die Seminare sind auf die Interessen und Perspektive des Arbeitgebers ausgerichtet. Sie richten sich an...

  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • Mitarbeiter im Personalbereich
  • Führungskräfte

 

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  • Vorstände
  • Geschäftsführer
  • Personalleiter
  • Mitarbeiter im Personalbereich
  • Führungskräft ...
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SG-Seminar-Nr.: 5468888

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