Ziel des Seminars ist die Vermittlung des erforderlichen Basiswissens für die Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen. Die Durchführung der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss nach den RSA 21 (Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) erfolgen. Somit sind die Anordnenden Behörden verpflichtet, diese Vorgaben auch im Rahmen der Verkehrsrechtlichen Anordnung zu beachten. Sachbearbeiter der Anordnenden Behörden erhalten hier das „Rüstzeug“ zur Festlegung der verkehrssichernden Maßnahmen an Arbeitsstellen an Straßen gemäß TYP A des MVAS.
Gut zu wissen
Maßgebende Rechtsgrundlage für alle verkehrslenkenden, - beschränkenden oder – verbietenden Maßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen oder auf Privatgrund mit tatsächlich-öffentlichem Verkehr aus Anlass von Arbeiten im Straßenraum, ist die Straßenverkehrsordnung (RSA 21, A 1.3.1 (1)) Als Mitarbeiter einer Verkehrsbehörde stehen Sie immer wieder vor der Herausforderung, die StVO und ihre Verwaltungsvorschriften auf die individuelle Arbeitsstelle anzuwenden. Dabei sollen außerdem die Bedürfnisse der Anwohner und die Forderungen anderer Behörden berücksichtigt werden. In diesem Seminar vermittelt ein erfahrener Referent praxisnah die für anordnende Behörden erforderlichen Inhalte, unterstützt durch Beispielsituationen.
Inhalte
Schulungsnachweis
Schulungsbescheinigung zum Nachweis der Grundkenntnisse zur Verkehrsrechtlichen Anordnung von Arbeitsstellen an Straßen (mit den Schwerpunkten StVO und RSA).
Im Preis enthalten sind PDF-Seminarunterlage, Schulungsbescheinigung, RSA/ZTV-SA Handausgabe, Sicherheitspass der MORAVIA Akademie nach Bedarf.
Seminardauer
9:00 - ca. 16:00 Uhr
15% Rabatt ab 3 Teilnehmern je Seminar und gleicher Rechnungsanschrift
Ziel des Seminars ist die Vermittlung des erforderlichen Basiswissens für die Erstellung verkehrsrechtlicher Anordnungen. Die Durchführung der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen muss nach den R ...
Mehr Informationen >>Zielgruppe
Verkehrsbehörden für alle Arbeiten im Straßenraum gem. StVO § 45 Absatz 1 und Straßenbaubehörden für Straßenbauarbeiten gem. StVO § 45 Absatz 2.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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Webinar | |||||
27.06.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
09.09.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | ||
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27.06.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
09.09.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |