Rechtssichere Prüfung des Standes sowie der Namensführung gem. Personenstandsgesetz (PStG) und BGB-FamilienrechtEheschließungen mit Auslandsbezug stellen Bürger- und Meldeämter regelmäßig vor komplexe Aufgaben. Die Behörden müssen prüfen, ob Eheschließungen in Deutschland anerkannt werden können. Wie ist mit zweifelhaften Urkunden zu verfahren? Welche rechtlichen Grundlagen gelten bei Ehen mit Minderjährigen? Wie sind ausländische Eheentscheidungen rechtlich einzuordnen und zu behandeln? Oder welches Elternteil besitzt bei einem Zuzug aus dem Ausland gemäß dem Haager Kinderschutzübereinkommen (KSÜ) das Sorgerecht?
In diesem Seminar erhalten Sachbearbeitende innerhalb von 3 Stunden fundierte Antworten und praxisnahe Lösungsansätze für den professionellen Umgang mit sensiblen Fallkonstellationen.
Weiterbildungsinhalte
1. Allgemeines zum Namensrecht
- Namensführung Minderjährige (§§ 1616ff BGB)
- Namensführung Ehegatten (§ 1355 BGB)
2. Namensrecht bei Auslandsbeteiligung
- Namensformen
- Schreibweise von Namen in Pässen, Urkunden und Eintragung im Melderegister
3. Namensrecht nach der Einbürgerung (Namenserklärung nach Art. 47 EGBGB)
- Eindeutschung von Namen
- Möglichkeiten der Namensangleichung
4. Personenstandsurkunden
- Allgemeines zu Personenstandsurkunden
- Umgang mit deutschen Personenstandsurkunden
- Umgang mit ausländischen Personenstandsurkunden, hier Apostille
5. Prüfung der Gültigkeit ausländischer Eheschließungen
- Allgemeines – Verfahren Art. 11,13 und 6 EGBGB
- Sonderformen der Eheschließung
6. Kinderschutzübereinkommen in der melderechtlichen Praxis
Rechtssichere Prüfung des Standes sowie der Namensführung gem. Personenstandsgesetz (PStG) und BGB-FamilienrechtEheschließungen mit Auslandsbezug stellen Bürger- und Meldeämter regelmäßig vor komplexe ...
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