Aufgrund der Corona-Krise stehen u.a. das Kurzarbeitergeld, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz und die Corona-Beihilfe im Fokus der Entgeltabrechnung. Arbeitnehmer müssen zum Teil erhebliche Einkommenseinbußen hinnehmen. Zum einen wird die Corona-Krise zu einem rasanten Anstieg der Verschuldung führen – die Pfändungsfälle in der Entgeltabrechnung werden zunehmen. Zum anderen stellt sich die Frage, wie sich bestimmte Zahlungen wie z.B. das Kurzarbeitergeld auf die Pfändungsberechnung auswirken.
In unserem Online-Kompaktkurs bekommen Sie alle wichtigen Informationen. Ist das Kurzarbeitergeld überhaupt so einfach pfändbar? Wie sind AG-Zuschüsse zum Kurzarbeitergeld pfändungsrechtlich zu behandeln. Ist die Corona-Prämie in Höhe von maximal 1.500 € pfändbar? Zu diesen und weiteren Fragen erhalten Sie die Antworten.
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Ihre Referentin: Antonia Schmidt-Busse, Rechtsanwältin, MiDIC, Wirtschaftsmediatorin, aus Hamburg
Aufgrund der Corona-Krise stehen u.a. das Kurzarbeitergeld, die Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz und die Corona-Beihilfe im Fokus der Entgeltabrechnung. Arbeitnehmer müssen zum ...
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