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03.05.2021 10:00 - 11:30 UhrJede öffentliche Stelle muss ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen. Diese Pflicht ergibt sich primär aus der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Leider gibt die DSGVO keine konkreten Vorgaben, wie das Verarbeitungsverzeichnis auszusehen hat, was genau unter einer Verarbeitungstätigkeit zu verstehen ist und welche Informationen bzw. Unterlagen sonst noch in ein solches Verzeichnis aufgenommen werden können / sollten. Neben dem Verarbeitungsverzeichnis bestehen aufgrund des in der DSGVO verankerten Nachweisprinzips noch weitere Dokumentationspflichten.Diese Veranstaltung ist Teil der Web-Seminar-Reihe "Grundlagenkenntnisse und Praxiswissen einer/eines Datenschutzbeauftragten", kann aber selbstverständlich auch als Einzelveranstaltung gebucht werden.
Datum | Uhrzeit | Dauer | Preis | |
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Webinar | ||||
03.05.2021 | 10:00 - 11:30 Uhr | 7 h | Jetzt buchen › |
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