Datenschutz – Grundlagen inklusive DSGVO und BDSG-neu als Online-Seminar - Webinar von IFM Institut für Managementberatung GmbH

Inhalte

  • Einführung in den betrieblichen Datenschutz
  • Neue europaweite Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Neue Aufgaben und Funktionen des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO
  • Rechte und Pflichten des Datenschutzbeauftragten
  • Status des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen
  • Haftung des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO
  • Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten
  • Datenschutz und Betriebsrat
  • Rechte der Betroffenen (Kund:innen, Arbeitnehmer:innen etc.)
  • Einführung in die Neuerungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
    • Die Grundprinzipien in der DSGVO und deren Bedeutung in der Umsetzung
    • Die neuen Transparenz- und Informationspflichten bei der Datenverarbeitung
    • Veränderungen bei Einwilligungen und bei Betroffenenrechten
    • Die neuen Anforderungen an die betriebliche Organisation des Datenschutzes
    • Datenverarbeitung und -übermittlung in Unternehmensverbund und Konzern
    • Datenübermittlung ins Ausland nach der DSGVO
    • Datenschutz bei Produkten (Privacy-by-Design und Privacy-by-Default / Datenportabilität)
    • Überblick: Beschäftigtendatenschutz nach der DSGVO und BDSG-neu
    • Besonderheiten der BDSG-neu im Zuge der Öffnungsklausel
    • Was muss ich bei der Umsetzung beachten?
    • Fazit: Bewertung der Änderungen
  • Einführung in den betrieblichen Datenschutz
  • Neue europaweite Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten
  • Neue Aufgaben und Funktionen des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO
  • Rechte und Pfl ...
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Lernziele

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt europaweit die Spielregeln im Datenschutz. In Deutschland gilt zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die Rolle des Datenschutzbeauftragten im Unternehmen ist damit wichtiger denn je. Die Auseinandersetzung mit Dokumentations- und Informationspflichten sowie Betroffenenrechten sind heute Pflicht. Bußgelder in Höhe von bis zu € 20 Mio., die „in jedem Einzelfall wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ sein sollen, machen deutlich, dass die EU es ernst meint.

Jedes Unternehmen ist auf jeden Fall gesetzlich verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen, wenn mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Es gibt jedoch europaweit unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Personen diese Pflicht, sofern ein Fall des Art. 37 DSGVO vorliegt. Der Datenschutz ist aus der Unternehmenspraxis nicht mehr wegzudenken. Deshalb sind Unternehmen gefordert, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen und professionell auszubilden.

Unser Intensiv-Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse, um die Aufgaben betrieblicher Datenschutzbeauftragten erfüllen zu können. Zudem erhalten Sie eine Einführung in die Neuerungen der DSGVO und das BDSG-neu. Wir geben Ihnen die theoretischen und praktischen Werkzeuge an die Hand, damit Sie den betrieblichen Datenschutz DSGVO-konform umsetzen können.

Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bestimmt europaweit die Spielregeln im Datenschutz. In Deutschland gilt zusätzlich das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu). Die Rolle des Datenschutzbeauftra ...

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Zielgruppen

Alle Personen, die sich grundlegend über den betrieblichen Datenschutz informieren möchten oder die Aufgaben von betrieblichen Datenschutzbeauftragten in einem Unternehmen übernehmen werden.

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 6012058

Termine

  • 23.04.2024 - 24.04.2024

    Webinar

  • 24.06.2024 - 25.06.2024

    Webinar

  • 12.08.2024 - 13.08.2024

    Webinar

  • 15.10.2024 - 16.10.2024

    Webinar

  • 09.12.2024 - 10.12.2024

    Webinar

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  • Webinar
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