Maßnahmen treffen und Handlungsempfehlungen kennenSeit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes „KCanG“ am 01.04.2024 ist es Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Cannabis legal zu besitzen, anzubauen und zu konsumieren.
Viele Arbeitgebende stellen sich nun die Frage, was im Rahmen der Beschäftigung arbeitsrechtlich erlaubt ist, ob beispielsweise Drogentests ausgeführt werden dürfen oder unter welchen Bedingungen eine Kündigung gerechtfertigt ist.
Unsere Expertin informiert über mögliche Maßnahmen, um einen klar geregelten Umgang mit dem Thema „Cannabis“ im Betrieb zu gewährleisten und der Fürsorgepflicht gegenüber den Arbeitnehmenden nachzukommen!
Weiterbildungsinhalte
- Die verschiedenen Verbote bzgl. Drogen und Alkohol im Arbeitsverhältnis
- Geschriebene Verbote aus Gesetzen, Tarifverträgen usw.
- Ungeschriebene Verbote und die Möglichkeiten des Arbeitgebers im Rahmen des Direktionsrechts
- Drogenkonsum in der Freizeit (Pausen und nach Feierabend)
- Sanktionsmöglichkeiten des Arbeitgebers
- Handlungsempfehlungen
Maßnahmen treffen und Handlungsempfehlungen kennenSeit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes „KCanG“ am 01.04.2024 ist es Erwachsenen unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt, Cannabis lega ...
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