Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass auch alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden müssen. Neu ist beispielsweise, dass Grund und Boden sowie Gebäude zu Wohnzwecken nicht mehr zum landwirtschaftlichen Vermögen zählen. Hierfür sind dann in der Steuererklärung gesonderte Steuernummern für das Grundvermögen zu vergeben. Da der Teufel hier und bei anderen Neuerungen bekanntermaßen im Detail steckt, sollten Sie als Steuerberater dem Thema besondere Aufmerksamkeit widmen. Zudem drängt die Zeit, denn bis zum 31.10.2022 müssen Sie entsprechende Erklärungen an das Finanzamt senden.
Damit diese Erklärung reibungslos abläuft und Sie die notwendige Sicherheit bei der Neubewertung erlangen, erläutert Ihnen unser Experte alle wichtigen Änderungen und deren praktische Auswirkungen anhand konkreter Berechnungsbeispiele. Sie werden in die Lage versetzt, die exakten Werte und Messbeträge zu ermitteln und so Ihren Mandanten vor finanziellen Nachteilen zu bewahren.
Die Grundsteuerreform hat zur Folge, dass auch alle land- und forstwirtschaftlichen Betriebe neu bewertet werden müssen. Neu ist beispielsweise, dass Grund und Boden sowie Gebäude zu Wohnzwecken nich ...
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24.08.2022 | 14:00 - 16:00 Uhr | 2 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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