In drei Tagen zum DatenschutzbeauftragtenNach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Behördenleiter/innen müssen dafür Sorge tragen und sind verpflichtet einen DSB auszuwählen der über das nötige Fachwissen im aktuellen Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis verfügt. Dieses Know-how und anschauliche Praxisspiele erhalten DSB in diesem Lehrgang.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1: Rechtliche Grundlagen
1. Datenschutzrechtliche Grundlagen
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
- Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten
- Pflichten des Verantwortlichen
- Der Datenschutzbeauftragte
2. Die DS-GVO: Zustandekommen, Geltungsbereich, Öffnungsklauseln
3. Rechtmäßige Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
- Vertrag
- Wahrung eines berechtigten Interesses
- Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
- Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten
- besondere Verarbeitungssituationen
- Einwilligung
Tag 2: Datenschutz organisieren
1. Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten richtig führen
2. Auftragsverarbeitung
3. Betroffenenrechte
- Informationspflicht der verantwortlichen Stelle
- Rechte auf Auskunft, Widerspruch, Löschung und Daten¬übertragbarkeit
4. Datenschutzfolgenabschätzung
- Fallgruppen und Inhalt
- Prüfungsablauf
5. Rechenschaftspflicht
Tag 3: IT-Sicherheit und Vertiefung
1. Sicherheit der (Daten-) Verarbeitung
2. Erfüllung der geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Umsetzung
- Prüfung
- Dokumentation
3. Gängige Angriffsszenarien und entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen
4. Nutzung der betrieblichen Kommunikationsmittel
- Internet, E-Mail, Software, Telefon, Fax
- Warum Privatnutzungsverbot?
- Überwachung durch den Arbeitgeber - was ist erlaubt?
Zusammenfassung aller Inhalte
In drei Tagen zum DatenschutzbeauftragtenNach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ...
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