In drei Tagen zum DatenschutzbeauftragtenNach Art. 37 der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat eine Behörde oder öffentliche Stelle in jedem Fall einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu benennen. Behördenleiter/innen müssen dafür Sorge tragen und sind verpflichtet einen DSB auszuwählen der über das nötige Fachwissen im aktuellen Datenschutzrecht und der Datenschutzpraxis verfügt. Dieses Know-how und anschauliche Praxisspiele erhalten DSB in diesem Lehrgang.
Weiterbildungsinhalte
Tag 1: Rechtliche Grundlagen
Das muss der Datenschutzbeauftragte unbedingt wissen
Datenschutzrecht – Einführung
- Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten entspr. §§ 22, 23, 25 BDSG
- Wirksame Einwilligung der betroffenen Person zur Erhebung personenbezogener Daten
- Gesetzliche Erlaubnistatbestände
Rechte der Betroffenen kennen und umsetzen
- Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person
- Recht auf Auskunft, Benachrichtigung, Berichtigung, Löschung und Sperrung von personenbezogenen Daten und das Recht auf Beschwerde
Datenverarbeitung öffentlicher Stellen
- Kontrollen in den Bereichen Internet, E-Mail, Telefon- und Videoüberwachung und die Vermeidung von rechtlichen Fallstricken
Tag 2: Datenschutz organisieren
So setzt der Datenschutzbeauftragte alle Aufgaben und Pflichten bestmöglich um
Anforderungen und Aufgaben des behördlichen DSB nach Kap. 3 BDSG
- Anforderungen und Aufgaben des DSB
- Erstellung des Verzeichnisses für Verarbeitungstätigkeiten
Erstellung eines umsetzbaren Datenschutz-Konzeptes
- Gesetzliche Anforderungen und internes Sicherheitsbedürfnis kombinieren
- Interne Datenschutzrichtlinien in Behörden erfolgreich implementieren
Risikoanalyse möglicher Gefährdungen und Risikomanagement
- Risikopotenziale erkennen
Geschäftsprozesse und Anforderungen an den Datenschutz
- Erfordernisse an die Auftragsverarbeitung definieren
- Praktische Realisierung von Kontrollen Art. 32 DS-GVO
Meldepflichten und Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- Durchführung und Dokumentation von DSFA
- Meldepflichten bei Datenschutzpannen nach Art. 34, 35 DS-GVO
- Erfolgreicher Umgang mit Aufsichtsbehörden
- Wie arbeiten die Aufsichtsbehörden?
Tag 3: IT-Sicherheit und Vertiefung
So erfüllt der Datenschutzbeauftragte aktuelle Sicherheitsanforderungen
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
- Verhältnismäßigkeit
- Dokumentation der Sicherheit der Verarbeitung Regelmäßige Prüfung und Kontrolle
Vorgehensweise Datenschutzaudits
- Planung, Durchführung und Nachhalten
Zusammenfassung aller Inhalte
Neu benannte sowie etablierte interne und externe behördliche Datenschutzbeauftragte, Datenschutzkoordinatoren und Leiter datenschutzrechtlich verantwortlicher Stellen. Außerdem Mitarbeiter aus Revision, Rechtsabteilung und Organisation, sowie Personalräte mit Aufgaben im Datenschutz.