Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitenden, mindestens eine/n ausgebildeten Sicherheitsbeauftragte/n zu benennen. Zwar müssen alle Beschäftigten im Betrieb im Arbeitsschutz mitwirken und sich entsprechend verhalten. Doch nur Sicherheitsbeauftragte haben das geforderte Fachwissen, um Unfall- und Gesundheitsgefahren zu erkennen und darauf aufmerksam zu machen. Insbesondere als Beschäftigte vor Ort sind sie in die Arbeitsabläufe integriert und können dadurch schnell und sicher tätig werden.
Dieses E-Learning beinhaltet die gesetzlich vorgeschriebene Grundausbildung und den Aufbaulehrgang für Sicherheitsbeauftragte im Gesundheitsbereich.
Weiterbildungsinhalte
Grundausbildung Modul 1 Stellung und Aufgaben der/des Sicherheitsbeauftragten im UnternehmenModul 2 Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben – Grundpflichten und Funktionen im Arbeitsschutz
Modul 3 Arbeitsschutz in Deutschland – Rechtsstruktur und Regelwerk Modul 4 Die gesetzliche Unfallversicherung
Modul 5 Gefährdungsbeurteilung
Modul 6 Erste Hilfe im Betrieb Modul 7 Verkehrssicherheit Modul 8 Brandschutz Modul 9 Elektrotechnik Modul 10 Gefahrstoffe Modul 11 Schutz bestimmter Körperteile (Auswahl und Anwendung persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Modul 12 Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen Modul 13 Psychische Belastungen
Aufbaulehrgang für Gesundheitswesen Modul 1 Die Sozial- und Methodenkompetenz eines Sicherheitsbeauftragten im Gesundheitswesen
Modul 2 Spezielle Gefährdung und notwendige Schutzmaßnahmen
Modul 3 Brandschutz und Evakuierung in Kliniken, Krankenhäusern und Pflegeheimen Modul 4 Risiken durch Fremdfirmen Modul 5 Gefahrenquelle Heben und Tragen
Modul 6 Psychologische und zwischenmenschliche Herausforderungen
Modul 7 Arbeitsunfälle und deren Untersuchung
Der Gesetzgeber verpflichtet nach § 22 SGB VII und § 20 DGUV Unternehmen mit me ...
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Vorteile eines E-Learnings:
Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, öffentliche Verwaltung, Selbstständige und Freiberufler.