Überblick über die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an Hersteller und andere Inverkehrbringer
Risikobewertungen im Krisenfall
Krisenfall Produktrückruf – was tun?
6,5 Zeitstunden nach § 15 FAO
Überblick über die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an Hersteller und andere Inverkehrbringer
Wird bei einem Produkt ein sicherheitsrelevanter Fehler festgestellt, muss schnell gehandelt werden. Insbesondere für die Entscheider auf Ebene der Geschäftsführung, des betroffenen Produktbereichs, dem Qualitätsmanagement und der Rechtsabteilung stellen sich dabei zahlreiche Fragen, die gleichzeitig behandelt werden müssen. Um für einen solchen „Krisenfall“ gewappnet zu sein, ist es wichtig, bereits im Vorfeld ein klares Konzept erarbeitet zu haben. In diesem Tagesseminar wird den Teilnehmern ein Überblick über die produktsicherheitsrechtlichen Anforderungen an Hersteller und andere Inverkehrbringer gegeben und es werden verschiedene Formen an Risikobewertungen ausführlich erläutert. Außerdem wird den Teilnehmern aufgezeigt, an welche Ad hoc-Maßnahmen und einzubeziehende Kompetenzen im Krisenfall zu denken ist und wie sie sich und ihr Unternehmen auf solch einen Fall vorbereiten können.
Wird bei einem Produkt ein sicherheitsrelevanter Fehler festgestellt, muss schnell gehandelt werden. Insbesondere für die Entscheider auf Ebene der Geschäftsführung, des betroffenen Produktbereichs ...
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