09.30 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung
- Begrifflichkeiten
- Abgrenzungsfragen, insbesondere Verwertung – Beseitigung
- Regelungsansätze durch Gesetz / Verordnung und durch Satzungen
10.45 Uhr Kaffeepause
11.00 Uhr Ãœberlassungspflicht
- Voraussetzung und Regelungsinhalt
- Beispiele und Rechtsprechung
- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Kontrollmöglichkeiten
12.15 Uhr Mittagspause
13.00 Uhr Anschluss- und Benutzungszwang
- Grundsätzliche Regelungen und Möglichkeiten der Ausgestaltung
- A+B-Zwang für einzelne Phasen der Abfallentsorgung
- Differenzierung des A+B-Zwanges für verschiedene Abfälle
- Ausschluss von der Entsorgung
- Notwendigkeit von Befreiungsmöglichkeiten (?)
- Anordnungs- und Durchsetzungsmöglichkeiten
- Beispiele und Rechtsprechung
- Kontrollmöglichkeiten
15.15 Uhr Kaffeepause
15.30 Uhr Umsetzung in der Praxis
- Beispiele (ganzheitliche Betrachtung)
- Verwaltungsrechtliche Eckpunkte
- Ahndungsmöglichkeiten
16.15 Uhr Abschlussdiskussion und Auswertung
16.30 Uhr Ende der Veranstaltung
09.30 Uhr Ausgangslage und Problembeschreibung
- Begrifflichkeiten
- Abgrenzungsfragen, insbesondere Verwertung – Beseitigung
- Regelungsansätze durch Gesetz / Verordnung und durch Satzungen
10.45 Uh ...
Mehr Informationen >>Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden müssen. Hierbei ging es zunächst um die Erschließung möglichst kostengünstiger Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen. Damit einher ging die Problematik der Entsorgungssicherheit, insbesondere für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Frage der Pla-nungssicherheit und Anlagenauslastung. Mangels fehlender Konkretisierung durch die Normgeber erfolgte die Ausgestal-tung des Abfallrechtes durch die Rechtsprechung.
Auch durch die GewAbfV ist eine Klärung nicht eingetreten. Weiterhin erfolgt die Ausgestaltung der Abfallentsorgung ent-scheidend maßgeblich durch die Rechtsprechung, insbesondere hinsichtlich der Überlassungspflicht. Hervorzuheben ist die Rechtsprechung zu den Beweis- bzw. Darlegungspflichten der Abfallerzeuger und -besitzer. Seit dem 01.06.2005 hat sich die Situation gravierend verändert: Da nun auch Abfälle zur Beseitigung nicht mehr unbehandelt deponiert werden dürfen, ist quasi über Nacht der Entsorgungsmarkt völlig neu "gemischt" worden. Bis dahin bestehende Entsorgungswege sind teilweise entfallen, die Entsorgungskosten, auch auf dem "freien Markt", sind erheblich gestiegen, weil ausreichende Vorbehandlungs-kapazitäten -teilweise- noch fehlen.Im Workshop werden Fragen zur Überlassungspflicht und zum Anschluss- und Benutzungszwang unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung ausführlich diskutiert.
Einen breiten Raum nehmen die Bearbeitung konkreter Bei-spiele und die Erarbeitung von Lösungsansätzen ein.
Bereits seit Inkrafttreten des KrWG ist Gegenstand ständiger Auseinandersetzung die Frage, ob Abfälle durch Erzeuger und Besitzer dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen werden mà ...
Mehr Informationen >>Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger und Abfallbehörden, an Betreiber von Entsorgungsanlagen sowie Abfallerzeuger und -besitzer.