Durch die DS-GVO werden auch europaweit einheitliche Regelungen für die Auftragsdatenverarbeitung (ADV), jetzt Auftragsverarbeitung (AV) geschaffen. Die neuen Regelungen orientieren sich auf den ersten Blick an § 11 BDSG und heben diesen auf eine europäische Ebene. Allerdings ergeben sich zahlreiche Neuerungen im Detail. Dies betrifft insbesondere die den Dienstleistern (Auftragnehmern) zugewiesenen – haftungsbewehrten – neuen Anforderungen.
Die Unterschiede DS-GVO und BDSG werden Ihnen in dem Workshop aufgezeigt und die besonderen Anforderungen, u.a. Verzeichnis der Verarbeitungen, Meldung von Datenpannen erläutert. Insbesondere vor dem geänderten Haftungs- und Bußgeldrahmen stehen Auftraggeber wie Dienstleister vor der großen Herausforderung, die Prozesse bei der ADV an die DS-GVO anzupassen.
Grundsätzliches zur Auftragsverarbeitung nach DS-GVO – Unterschiede zum BDSG
Anforderungen an den Auftraggeber
Anforderungen an den Auftragnehmer
Unterauftragnehmer
Vertragsanpassung/Überleitung bestehender Verträge
Wartung/Fernwartung (§ 11 Abs. 5 BDSG)
Besondere Anforderungen der DS-GVO
Standards und Zertifizierung
Durch die DS-GVO werden auch europaweit einheitliche Regelungen für die Auftragsdatenverarbeitung (ADV), jetzt Auftragsverarbeitung (AV) geschaffen. Die neuen Regelungen orientieren sich auf den erste ...
Mehr Informationen >>Überprüfen Sie bereits jetzt Ihre bestehenden Prozesse und Ihre ADV-Verträge. Der Workshop gibt Ihnen hilfreiche Tipps, wie Sie die erforderlichen Änderungen vornehmen müssen. Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die erfolgreiche Umsetzung in Ihrem Unternehmen. Der Workshop gibt Ihnen zudem mit Mustern für die Vertragsgestaltung das Rüstzeug, um den neuen Herausforderungen gelassen zu begegnen.
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Mehr Informationen >>Datenschutzbeauftragte und -verantwortliche, externe Datenschutzbeauftragte, Datenschutzberater