Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben werden immer neue Dialogverfahren erschaffen, die in der Praxis umzusetzen sind, wie z. B. der neue digitale Lohnnachweis zur Unfallversicherung oder das maschinelle A1-Bescheinigungsverfahren. Soweit Versorgungsbezüge gewährt werden, sind auch Anpassungen im Zahlstellen-Meldeverfahren zu beachten.
Die ARGE Melderecht schafft eine Plattform, um neben der reinen Wissensvermittlung in der konzeptionellen Umsetzungsphase in einen Dialog zu treten. Überdies schafft die ARGE Melderecht die Möglichkeit, beim Start von neuen oder optimierten Meldeverfahren Erfahrungen auszutauschen und so zeitnah auf Verbesserungen hinwirken zu können.
Die Tagesordnung der Frühjahrsrunde 2023:
1. TAG:
Ab 11.30 Uhr Gemeinsames Mittagessen
BEGINN 12.30 UHR
Begrüßung durch die ARGE-Leitung – Einführung in die Veranstaltung
Planungen der Bundesregierung und aktuelle Gesetzgebungsverfahren
- Geplantes Gesetzgebungsverfahren im Sommer 2023
- Weitere Änderungen und Neuerungen in den Arbeitgeber-Verfahren
Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz
- Umsetzung des Beschlusses des BVerfG vom 7. April 2022 zur differenzierten Berücksichtigung der Kinderzahl bei der Beitragsbemessung in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023
Umsetzung 8. SGB IV-Änderungsgesetz zum 01.01.2024
- Konzeptionelle Umsetzung der Elternzeit-Meldung
- Meldetatbestände und Meldeinhalte
- Ausnahmen bei geringfügiger Beschäftigung und bei PKV
- Aufnahme einer temporären Beschäftigung während Elternzeit
Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband
- Methodischer Ansatz des Abrufverfahrens
- Einzelheiten zum Prozess
- Grenzen der Anwendung durch das sofortige Krankenkassenwahlrecht nach § 175 SGB V
Erfahrungsaustausch zu bestehenden Fachverfahren
- Fragen der Teilnehmenden und Austausch zu Praxisproblemen
Ab 19.00 Uhr Gemeinsamer ARGE-Abend
2. TAG:
BEGINN 09.00 UHR
Zahlstellen-Meldeverfahren
- Änderungen im Verfahren zum 01.01.2024
- Kennzeichnungspflicht von Leistungsanteilen nach § 92 EStG und Privatanteilen bei Betriebsrenten
- Modifizierte Angabe des Beihilfeanspruchs durch die Zahlstelle
- NEU: Rückmeldung bei unzuständiger Krankenkasse
- Wegfall von Bestandsmeldungen
- Krankenkassenwechsel: Verpflichtende Angabe der neuen Krankenkasse
- Verpflichtende Nutzung des DSVV-Verfahrens
Bescheinigungsverfahren rvBEA
- Ergebnisse aus dem Arbeitskreis rvBEA am 11. April 2023
- Aktueller Sachstand „Antrag Zuzahlungsbefreiung Reha“ (ZUZA)
- Aktueller Sachstand „Antrag Elterngeld“ (BEEG)
- Neues Massenverfahren „Einkommensanrechnung § 97 SGB VI“
Start neuer Fachverfahren zum 01.01.2023 – Bewertung der ersten Erfahrung durch die ARGE
- Elektronische Anforderung von Daten zur Anlage eines Beitragskontos
- Methodischer Ansatz des Dialogverfahrens
- Zusammenspiel mit Hauptbetriebsnummer in der Meldung
- Proaktive Meldung durch Arbeitgeber und Dienstleister (Steuerberater, Rechenzentren)
Verpflichtender Abruf der Versicherungsnummer bei der DSRV
- Klarstellung zur Sach- und Rechtslage: Was gilt?
- Bedingter Wegfall der Vorlagepflicht des Versicherungsnummernnachweises
- Kennzahlen aus dem System: Bisheriges Nutzungsverhalten
- Fehlerhafte VSNR trotz Verpflichtung – Aufwände bei den Krankenkassen
- Einbindung der Entgeltabrechnungsprogramme
Resümee und Ausblick zur ARGE Melderecht im Herbst 2023
Fragen der Teilnehmenden
ENDE DER VERANSTALTUNG: 13.00 UHR
Netto-Unterrichtsstunden: 8,75 h
Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Gastvorträge, Netzwerkabend
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Kaum ein anderes Verfahren unterliegt einem so ständigen Wechsel wie das Arbeitgeber-Meldeverfahren. Diese Änderungen wirken sich unmittelbar auf die Prozesse in der Entgeltabrechnung aus. Daneben we ...
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