In der Entgelt-/Bezügeabrechnung im öffentlichen Dienst müssen zusätzlich zu den allgemeinen gesetzlichen, verwaltungsseitigen und sonstigen Änderungen die spezifischen Regelungen und Anforderungen des Tarifrechts des öffentlichen Dienstes berücksichtigt werden.
Die Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes, ihre verfahrensmäßige Umsetzung sowie der Erfahrungsaustausch sind Basis für eine ordnungsgemäße Entgelt-/Bezügeabrechnung.
TAGESORDNUNG der Herbstrunde 2020:
Ihre aktuellen Fragen
- Eingereichte Fragen der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
- Fragen aus anderen ARGEN
- Aktuelle Probleme/Diskussion
Arbeitsrecht
- Aktuelle Fragen zu Kurzarbeit und Infektionsschutzgesetz
- Aktuelles zum Datenschutz in Zeiten Corona
- Neue Regeln bei Elterngeld und Elternzeit
- Das Arbeit-von-morgen-Gesetz
- Aktueller Hinweis des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) vom 12. Mai 2020
- Urlaubsverfall: Update und Erfahrungsaustausch zur Mitwirkungsobliegenheit/-pflicht der Arbeitgeber
- Mitwirkungsobliegenheit umfasst auch „Alt“-Urlaub?
- Mitwirkungsobliegenheit bei Langzeiterkrankung?
- Urlaubsanspruch: Auswirkungen bei unterjähriger Änderung der Arbeitszeit
- Aktuelle arbeitsrechtliche Rechtsprechung (EuGH, BAG, LAG), u.a.:
- Arbeitszeiterfassung; Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 – C‑55/18
- BAG-Urteil vom 13.05.2020, 4 AZR 489/19 zu Grenzen der tariflichen Regelungs-macht – Ansprüche nur bei „arbeitsvertraglicher Nachvollziehung“ eines Tarifwerks
- LAG Düsseldorf Urteil vom 11.12.2019, Az.: 7 Sa 161/19 zur tariflichen Aus-schlussklausel im Falle einer Urlaubsabgeltung
- AG Düsseldorf, Urteil vom 5.3.2020, Az.: 9 Ca 6557/18 zur Schadensersatzpflicht bei Verstoß gegen § 15 DS-GVO
Tarifrecht öffentlicher Dienst(u.a. TVöD-Bund, -VKA, TVöD-SuE, TVöD-B, -K, -S, -V, TV-N, TV-V, TV-L, TV-H)
- Aktuelles zum TVöD VKA/Bund/SuE/B/K/S/V, TV-N, TV-V, u.a.:
- Aktueller Stand zur Tarifrunde TVöD 2020
- Erster Tarifvertrag zu Kurzarbeit im öffentlichen Dienst „TV COVID“
- Neuer Tarifvertrag im TVöD (TVSöD)
- Fragen und Diskussionsrunde, in Fortsetzung aus Themenblock Arbeitsrecht, zur Kurzarbeit und Infektionsschutzgesetzim öffentlichen Dienst
Aktuelle Rundschreiben (u.a. BMI, VKA) und Durchführungsbestimmungen
- Gewährung von Sonderurlaub unter Fortzahlung der Besoldung gem. § 22 Abs. 2 SUrlV bzw. Arbeitsbefreiung unter (Voraus)Leistung einer Entschädigung durch den Arbeitgeber nach § 56 Abs. 1a IfSG
- Durchführungsrundschreiben zu § 21 TVöD; Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung
Aktuelle Arbeitsrechtsprechung zum öffentlichen Dienst, u.a.:
- Dienstreisezeiten als vergütungspflichtige Arbeitszeit im TVöD?
- Kein Überstundenzuschlag für Mehrarbeit nach § 7 Abs. 7 TVöD?
Zusatzversorgung
- Update; Aktuelle Informationen
Sozialversicherung
- Aktuelle Corona-Sonderregeln zu:
- kurzfristigen Beschäftigungen
- -Beschäftigung von vorgezogenen Altersrentenbeziehern
7. Gesetz zur Änderung des SGB IV
Aktuelle sozialversicherungsrechtliche Rechtsprechung
Lohnsteuer
- Jahressteuergesetz 2019
- Verschärfung zur Abgrenzung Geldleistung/Sachbezug,
5. Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
Aktuelle BMF-Schreiben
Aktuelle lohnsteuerrechtliche Rechtsprechung (BFH, FG), u.a.
- BFH-Urteil vom 12.02.2020, Az.: VI R 42/17 zur Entfernungspauschale
HINWEISWeitere Punkte können in Abhängigkeit, der zum Zeitpunkt der Unterlagenerstellung vorliegenden Informationen und Themen hinzukommen.
Netto-Unterrichtsstunden: 10 h
Vortragsmethode: Vortrag, Praxisfragen, Best Practices, Teilnehmerfragen und -austausch, Netzwerkabend
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Aktualisierung und Verbesserung des Wissensstandes durch konkrete und umfassende Informationen über neue Rechtsnormen und aktuelle Rechtsprechung sowie deren praktische Umsetzung. Verbesserung von Effizienz, Effektivität, Qualität, Sicherheit und Fachkompetenz durch eine aktive Mitarbeit im ARGE-Netzwerk und Nutzung des bilateralen Netzwerkes. Neben dem offenen Erfahrungsaustausch unter den ARGE-Mitgliedern soll über die ARGEn Einflussnahme auf gesetzgeberische Verfahren und Regelungen genommen werden.
Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter*innen der Bezüge-/Entgeltabrechnung und des Personalwesens im öffentlichen Dienst und Betriebe, die vergleichbare tarifliche Vorschriften anwenden, ebenso von Softwarehäusern und HR-Dienstleister, die diese Tarifnormen umsetzen