Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ergänzt durch ein neues BDSG. Das neue Datenschutzrecht für in Deutschland tätige Unternehmen ergibt sich dann aus dem Zusammenspiel der Vorschriften der DS-GVO in Ergänzung mit denen des BDSG.Die neue Rechtslage ist mit dem entsprechenden Kabinettsentwurf der Bundesregierung vom Februar 2017 und dem bislang durchlaufenen Gesetzgebungsverfahren absehbar.
Das neue BDSG übernimmt aus dem bisherigen Gesetz die Regelungen zur Beschäftigtendatenverarbeitung und zur Videoüberwachung. Diese werden jedoch erweitert. Des Weiteren werden die Öffnungsklauseln der DS-GVO genutzt, um die Verarbeitung sensitiver Daten zu regeln und eine Weiterverarbeitung zu legitimieren.
Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die Konkretisierungen der Betroffenenrechte nach der DS-GVO durch das neue BDSG. Insoweit sind Begrenzungen zu den Informations- und Auskunftspflichten aber auch zur Löschung geplant.
Die Vorschriften der DS-GVO werden zurzeit durch die Interpretationen der Artikel 29-Datenschutzgruppe, die vorbereitend für den Datenschutzausschuss tätig ist, konkretisiert. Es liegen die Working Paper zu den Aufgaben und der Stellung des Datenschutzbeauftragten nach der DS-GVO, zur Datenportabilität sowie zu der Datenschutz-Folgenabschätzung vor. Weitere Stellungnahmen zu den Themen Einwilligung und Transparenz sind in Vorbereitung und werden entsprechend nach Erscheinen berücksichtigt.
Die GDD-Fachtagung „Datenschutz in Deutschland“ beschäftigt sich mit den neuen nationalen Regelungen zum Datenschutz als auch mit den verbindlichen Interpretationen durch die europäischen Aufsichtsbehörden. Sie gibt damit einen Überblick über den aktuellen Stand der Rechtslage in Deutschland im Zeichen des europäischen Datenschutzes.
Zulässigkeit der Datenverarbeitung - Ergänzungen der DS-GVO
Verarbeitungsregelungen nach BDSG 2018
Anpassung der Betroffenenrechte nach BDSG 2018
Der Datenschutzbeauftragte nach DS-GVO/BDSG 2018
Erste Interpretationen zur Anwendung der DS-GVO durch die Artikel 29-Datenschutzgruppe
Netto-Unterrichtsstunden: 5,5 h
Vortragsmethode: Vortrag, Teilnehmerfragen und -austausch
Am Ende der Veranstaltung wird eine Teilnahmebescheinigung ausgeteilt.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) wird ergänzt durch ein neues BDSG. Das neue Datenschutzrecht für in Deutschland tätige Unternehmen ergibt sich dann aus dem Zusammenspiel der Vorschriften de ...
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Die GDD-Fachtagung „Datenschutz in Deutschland“ beschäftigt sich mit den neuen nationalen Regelungen zum Datenschutz als auch mit den verbindlichen Interpretationen durch die europäischen Aufsic ...
Mehr Informationen >>Datenschutzbeauftragte, Datenschutzverantwortliche in Wirtschaft und Verwaltung, Fach- und Führungskräfte im Personalwesen, Mitarbeitervertretungen sowie Betriebsräte