Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz reformiert das Wohnungseigentumsrecht noch viel weitgehender als die letzte Reform im Jahr 2007. Die dort begonnenen Änderungen werden weiter fortentwickelt mit dem zugestandenermaßen plakativ zusammengefassten Ergebnis, dass nach der Reform nicht mehr der Kauf einer Immobilie im Vordergrund steht, sondern der Erwerb eines Gesellschaftsanteils. Das Seminar stellt sämtliche Änderungen vor und beleuchtet die damit verbundenen Praxisfolgen und -probleme unter Einschluss der bisher ergangenen Rechtsprechung.
Das WEMoG ist seit 1.12.2020 in Kraft. Die Praxisprobleme durch das neue Recht werden deutlich. Die Rechtsprechung bis hin zum BGH wird zunehmend beschäftigt. Das Seminar soll einen aktuellen Überblick geben, insbesondere in Bezug auf folgende Inhalte:- Die Rechtsfähigkeit der GdWE und ihre Rechtsfolgen
- Die werdende Eigentümergemeinschaft
- Nutzungs- und Gebrauchsfragen, Zweckbestimmung
- Instandhaltung - Instandsetzung - Modernisierung - bauliche Veränderung
- Mängel und Gewährleistung, einschließlich Schadensersatz
- Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Kostenverteilung
- Die Eigentümerversammlung
- Der Verwalter
- Sonderfall: Die verwalterlose GdWE
- Der Verwaltungsbeirat
- Entzug des Eigentums
- Vermietetes Wohnungseigentum
- Verfahrensfragen, einschließlich Kosten
- Sonstiges
Die bis zum Seminartag noch ergehende Rechtsprechung wird berücksichtigt.
Das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz reformiert das Wohnungseigentumsrecht noch viel weitgehender als die letzte Reform im Jahr 2007. Die dort begonnenen Änderungen werden weiter fortentwickelt m...
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