Unternehmer sind nach den Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schaltberechtigung über relevante Neuerungen im technischen und auch rechtlichen Bereich mit dem Ziel zu unterrichten, mögliche Gefahren durch geeignete Maßnahmen abzuwenden. In diesem Lehrgang erfahren die Teilnehmer den aktuellen Stand der für das Betreiben und Bedienen elektrischer Anlagen von 1 kV bis 30 kV relevanten Normen und Vorschriften.
Voraussetzungen
Grundausbildung zur „Schaltbefähigung“ oder vergleichbare Ausbildung
Schwerpunkte
Unternehmer sind nach den Unfallverhütungsvorschriften gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Schaltberechtigung über relevante Neuerungen im technischen und auch rechtlic ...
Mehr Informationen >>Sie vertiefen und aktualisieren Ihre Kenntnisse zu geltenden Vorschriften. Steigerung der Betriebssicherheit und Minimierung des Unfallrisikos.