Laut § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009 gilt: (2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen.
Eine jährliche Unterweisung ist nach folgenden Vorschriften zwingend:
§ 42 MVStättVO, Unfallverhütungsvorschrift, DGUV V 1, Arbeitsschutzgesetz, Unfallverhütungsvorschrift.
Tagesseminar
Kosten: 510,00 Euro. Die Lehrgänge sind steuerfrei nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG.
Laut § 42 MVStättVO / Sonderbauverordnung NRW 2009 gilt: (2) Das Personal ist bei Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. einmal jährlich über die Betriebsvorschriften zu unterweisen.
Eine ...
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